Übermalen als kostengünstigste Lösung

Kunst & Baukultur

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Dass in der ehemaligen Kapelle des alten Kantonsspitals Bilder unter weisser Farbe verschwanden, hat die Gemüter erregt. In einer Interpellationsantwort gibt sich die Regierung wortkarg.

Zug – Der Regierungsrat sieht kein Problem darin, dass in der ehemaligen Kapelle des alten Kantonsspitals in Zug die Passion Christi des Schweizer Künstlers Fritz Pauli (1891–1968) übermalt worden ist. Die ehemalige Kapelle wird als Ruhe- und Aufenthaltsraum für Asylsuchende der auf dem Areal des ehemaligen Kantonsspitals geführten Durchgangsstation genutzt. Anfang Juni machten die Zuger Kantonsräte Daniel Stadlin (GLP) und Richard Rüegg (CVP) in einer Interpellation darauf aufmerksam, dass die Wandmalereien in der Kapelle mit weisser Farbe übermalt worden waren. Das löste damals einen kleineren Sturm der Entrüstung aus (Ausgabe vom 2. Juni).

Die Interpellanten wollten wissen, weshalb dies geschehen sei. Unter anderem wollten sie Antwort darauf, ob das Übertünchen der Malereien deswegen erfolgte, weil der Raum vor allem von Personen aus anderen Religionen genutzt werde.

Mit weisser Farbe gegen die Dunkelheit

Die Antworten der Regierung auf die fünf gestellten Fragen fallen kürzer aus als die Fragen. Für die Regierung ist klar: Da es sich bei der Kapelle und den darin befindlichen Malereien nicht um ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude handle, sei es legitim gewesen, die Bilder weiss zu übermalen. Das sei nämlich die kostengünstigste Variante gewesen, um den Raum heller zu machen, «da dieser Raum aufgrund der Belichtungssituation sehr düster war», schreibt die Regierung. «Keineswegs ging es darum, damit christliche Inhalte übertünchen zu wollen. Für den Regierungsrat ist weiter klar: Für ein Abdecken der Malereien mit Tüchern habe es wegen der Vorgeschichte keinen Grund gegeben. Diese teurere Variante habe sich im Abbruchobjekt Kapelle gar nicht angeboten. Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie sei bereits früher zum Schluss gekommen, die Wandmalereien Paulis in der Kapelle sowie jene des Zuger Künstlers Hans Potthof in der Eingangshalle des Nordtraktes seien nicht zwingend zu erhalten. Damit sei auch die Frage nach der Möglichkeit, die Bilder fachgerecht ablösen zu lassen, negativ zu beantworten.

«Regierung stiehlt sich aus der Verantwortung»

Die brisanteste Frage, die die Interpellanten gestellt haben, beantwortete die Regierung gar nicht. Sie verlangten vom Regierungsrat eine Stellungnahme, wie er sich grundsätzlich dazu stelle, christliche Symbole zu Gunsten fremder Kulturen zu entfernen. Zwar hätten die Interpellanten gewusst, dass die Kapelle nicht unter Schutz stehe. Sie hätten sich dennoch, so Kantonsrat Daniel Stadlin (GLP, Zug), ausführliche Antworten gewünscht. «Der Regierungsrat stiehlt sich bei dieser Frage aus der Verantwortung», sagt Stadlin. Er sei gar nicht zufrieden mit den Antworten auf die Interpellation. Er werde sich bei der Behandlung der Interpellationsantwort im Kantonsrat zu Wort melden. Die Regierung hält übrigens auf ebendiese Frage Folgendes fest: «Diese Frage stellt sich vorliegend gar nicht, weil die Baudirektion – wie dargelegt – die Wandbilder aus anderen Gründen übertüncht hat.» (haz.)