Mit Ticket und Adress-Zettel ins Theater

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Die Massnahme besteht weiter, obwohl der Bund die Quarantäne-Vorgaben bei Verdacht auf eine Corona-Virus-Infektion gelockert hat.

Zug – Das Corona-Virus – inzwischen als Covid-19 bezeichnet – hält die Veranstalter auch im Kanton Zug weiter auf Trab. Neben diversen Anlässen, die abgesagt wurden, gibt es jedoch auch viele Veranstalter, die ihre Anlässe mit mehr als 150 Personen durchführen wollen und dazu eine Bewilligung beim Kanton beantragten. Sie müssen nun die entsprechenden Auflagen des Kantons erfüllen: Sprich die Kontaktdaten aller Anwesenden aufnehmen und dafür sorgen, dass keine Erkrankten zur Vorführung kommen.

Zu den Veranstaltern, die dies nun so umsetzen gehören der Verein Volksbühne Baar sowie die Theater- und Musikgesellschaft Zug. Die Volksbühne spielt in diesem Jahr ab dem kommenden Freitag während zweier Wochen. Wie die Präsidentin Barbara Landolt erklärt, habe man mit der Entscheidung gerungen. «Es war nicht einfach, auch wenn für uns eigentlich klar war, dass wir das aktuelle Stück aufführen wollen.» Der Verein hat sich denn auch entschlossen, den Mehraufwand auf sich zu nehmen. «Es war vor allem im Vorfeld viel zusätzliche Arbeit, erklärt Landolt. Es habe ausserordentliche Sitzungen gegeben und das Formular für die Kontaktdaten musste gedruckt werden.

An den Aufführungen muss nun jeder Gast beim Eintritt zuerst das entsprechende Formular ausfüllen. «Diese werden wir dann in einer mit dem entsprechenden Datum beschrifteten Schachtel aufbewahren.»

Die Theater-und Musikgesellschaft, mit ihren Veranstaltungen im Theater Casino Zug, möchte hingegen, dass so viele Besucher wie möglich das Formular bereits ausgefüllt mitbringen. Auf der Website des Theater Casino Zug ist ein entsprechendes Dokument, welches heruntergeladen werden kann. «Ist dieses ausgefüllt können die Besucher direkt in die Vorstellung», erklärt Mediensprecherin Claudia Vieli. Doch auch für jene Gäste, die keinen Internetzugang haben, liegen vor Ort noch Formulare bereit. «Sie müssen diese dann beim Eintreffen ausfüllen.»

Die Veranstalter werden zudem in die Pflicht genommen, niemanden zuzulassen, der krank oder erkältet ist. Angesprochen auf die Umsetzung dieser Vorgabe setzen beide Veranstalter auf die «Eigenverantwortung» der Gäste, wie sie sagen. Vieli meint: «Klar, wenn wir sehen oder hören, dass jemand offensichtlich krank ist, werden wir ihn darauf ansprechen.» So sieht dies auch die Volksbühne Baar vor.

Die beiden Veranstalter werden also – wie vom Kanton verlangt – die Kontaktdaten der Gäste aufnehmen und vorerst aufbewahren. Wie lange diese gelagert werden müssen, schreibe der Kanton jedoch nicht vor, so Landolt. «Wir werden sie aber sicher so lange aufbewahren, bis der Kanton eine Lockerung der Vorgaben bekanntgibt», so die Präsidentin der Volksbühne Baar.

Kapazität entscheidet über Änderung der Regel

Die Aufbewahrungsdauer sei tatsächlich nicht definiert worden, gesteht der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister. «Wir gingen davon aus, dass die Veranstalter diese zumindest zwei, drei Wochen aufbewahren.»

Das Aufnehmen der Adressen könnte schon bald wegfallen. So gab der Bund am Montag bekannt, dass künftig nur noch Personen aus dem engsten Umfeld eines Erkrankten unter Quarantäne gestellt würden – das Aufnehmen der Adressen also eigentlich nicht mehr nötig ist. «Wir werden dies trotzdem noch weiterführen, solange wir dazu noch Kapazität haben», so Pfister. Es gehe darum, die Leute darüber zu informieren, dass sie möglicherweise angesteckt wurden, damit diese, Personen aus ihrem Umfeld, die zur Risikogruppe gehören, schützen können.

Künftig werde es wohl weniger um die lückenlose Isolation der Erkrankten gehen, sondern darum, dass erkrankte Personen sich möglichst von Risikogruppen fernhalten, erklärt Gesundheitsdirektor Pfister. (Zoe Gwerder)