Kanton Zug lässt wieder bis zu 100 Personen in Bars

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Der Regierungsrat hat die Vorgaben angepasst. Gleichzeitig verschärft er Massnahmen für Anlässe.

Zug – Seit dem 13. Juli durften sich in Innenräumen von Clubs und Bars im Kanton Zug maximal 30Personen gleichzeitig aufhalten. Ab Samstag, 22. August, wird die Maximal-Anzahl auf 100 angehoben. Dies teilte der Kanton Zug am Mittwochmorgen mit. Damit würden für Clubs und Bars die gleichen Regeln gelten wie für Veranstaltungen, was auch eine Vereinfachung im Vollzug darstelle.

«Die aktuellsten Erkenntnisse zeigen, dass Clubs zum jetzigen Zeitpunkt nicht für auffällig viele Ansteckungen ursächlich sind. Deshalb ist diese massvolle Lockerung angebracht», wird Gesundheitsdirektor Martin Pfister in der Mitteilung zitiert.

Präzisierungen bei Maskenpflicht

Bei den Betriebskontrollen im Kanton Zug wurde in den letzten Wochen verschiedentlich festgestellt, dass die Schutzkonzepte einiger Branchenverbände nicht ganz eindeutig sind. Der Zuger Regierungsrat erlässt deshalb laut Medienmitteilung eine Maskenpflicht für alle Dienstleistungen, bei denen es zu Körperkontakt kommt oder der Mindestabstand fortgesetzt nicht eingehalten kann. Dies betrifft u.a. Coiffeursalons, Tattoo-Studios, Kosmetikstudios oder Massagesalons. Die Maskenpflicht gilt dabei jeweils für alle Anwesenden, also sowohl Kundinnen und Kunden als auch Mitarbeitende. Nicht unter diese Regeln fallen Einkaufsläden oder Gastronomiebetriebe, da es dort nicht zu Körperkontakt kommt und der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Bisher galt im Kanton Zug, dass Veranstaltungen bis 300Personen auch ohne Mindestabstand und Schutzmasken stattfinden konnten, wenn dafür einzelne Sektoren mit Kontaktdatenerhebung gebildet wurden. Da diese Vorgabe in der Umsetzung zu Unklarheiten geführt hat, gilt ab Samstag, 22. August bereits bei Anlässen ab 100 Personen: Entweder muss der Mindestabstand eingehalten werden können oder es müssen Masken getragen werden. Es wird also noch stärker auf die Umsetzung von wirksamen Schutzmassnahmen gesetzt. In der angespannten epidemiologischen Lage ist gerade bei Veranstaltungen nach wie vor grosse Vorsicht geboten.

«Wenn mehr als 100 Personen an einem Anlass teilnehmen und es zu Ansteckungen kommen würde, hätte das einen enormen Aufwand für das Contact-Tracing zur Folge», lässt sich Kantonsarzt Rudolf Hauri in der Medienmitteilung der kantonalen Gesundheitsdirektion zitieren. «Ein Aufrechterhalten des Contact-Tracings ist von höchster Bedeutung, um die Ansteckungsketten rasch unterbrechen zu können.» Nicht betroffen von dieser Anpassung sind Restaurants, in denen sitzend konsumiert wird und Schutzkonzepte bestehen, oder Kinovorführungen. (spe/haz)