In drei Tagen zum eigenen Anlass

Dies & Das

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Neue «iForms» erleichtern den Bewilligungsprozess für Anlässe aller Art. Die Stadt kommt damit den Veranstaltern entgegen, die so Zeit und Aufwand sparen – soweit es die gesetzlichen Grundlagen zulassen.

Zug – Wer in der Stadt Zug eine Veranstaltung durchführen will, braucht die Zusage von der Bewilligungsbehörde. Das war schon immer so und wird auch so bleiben. Doch wird der Weg zum grünen Licht für geplante Anlässe nun einfacher: Die Bürokratie, mit der die Bewilligungsverfahren seit jeher einhergegangen sind, wird stark reduziert. Dieser Vereinfachung war das Postulat «Mehr Belebung dank weniger Bürokratie» von Rainer Leemann (FDP) vorausgegangen, eingereicht im Juni 2014. Damit sollten Veranstaltungen, welche die Stadt Zug beleben und bereichern, gefördert statt verhindert werden. Trotz positiver Rezeption des Grossen Gemeinderates ist das Geschäft jedoch pendent geblieben.

Nun aber ist endlich Bewegung in die Sache gekommen: Der Stadtrat legt dem Grossen Gemeinderat seinen positiven Bericht vor und beantragt, das Postulat abzuschreiben und die Forderung umzusetzen. Der Stadtrat begrüsst den Wunsch nach einem vereinfachten Bewilligungsverfahren, wie er in seiner Vorlage für das Parlament ausführt. Er sei bestrebt, den bürokratischen Aufwand so weit zu reduzieren, wie es die gesetzlichen Vorgaben zulassen. Es sei ja schliesslich auch ganz im Sinne des Stadtrates, wenn Bevölkerung und Vereine eigene Anlässe organisierten, um die Stadt lebendig zu halten.

In diesem Zusammenhang möchte der Stadtrat allerdings nicht unerwähnt lassen, dass mit der gemäss seinen Angaben wachsenden Anzahl Veranstaltungen auch das Spannungsfeld zwischen unterschiedlichen Interessen grösser werde: Während die einen mit ihren Veranstaltungen zu Handlungsfreiheit und Selbstentfaltung drängen, wünschen sich andere im Gegenzug eher Ruhe und Beschaulichkeit. Hier sei die Stadt bestrebt, stets ein Gleichgewicht zwischen diesen Bedürfnissen und Erwartungen zu finden. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, sei es aber nicht möglich, den Bewilligungsprozess künftig auf das reine Rapportieren des Veranstalters an die Verwaltung zu reduzieren. Vereinzelte Anlässe müssten dennoch zusätzlich durch kantonale Stellen geprüft werden – dies aufgrund der Rechtslage, die stets als Erstes zu prüfen sei.

Benutzerfreundlich durch den Gesuchsprozess

Die Stadt hat mittlerweile einiges unternommen, um das Bewilligungsverfahren im Rahmen der Möglichkeiten für Antragsteller wie für die Bewilligungsstelle zu erleichtern und gegebenenfalls zu verkürzen: Sie hat ein Nutzungsmanagement sowie Ortsangaben für Veranstalter ausgearbeitet, welches abrufbar ist unter www.stadtzug.ch, Rubrik Kultur&Freizeit. Zudem stellt die Stadt nun benutzerfreundliche und wegleitende Gesuchsformulare, so genannte iForms, zur Verfügung für Veranstaltungen, Standbewilligungen, Kleinhandel mit gebrannten Wassern sowie Alkoholausschank. Diese Formulare können ebenfalls über die Website der Stadt Zug abgerufen werden.

Organisatoren werden mit den neuen iForms benutzerfreundlich durch den Gesuchsprozess geführt – Zwischenspeicherung ist jederzeit möglich. Ausgefüllte Formulare können bei Bedarf abgespeichert und bei Wiederverwendung angepasst werden. Für einfache Stand­bewilligungen liegt ein stark verkürztes Formular bereit. Wer zum ersten Mal eine Anlassbewilligung beantragt, kann aus einer vorgefertigten Liste entsprechende Rubriken wählen, so dass in der Folge nur diejenigen Angaben verlangt werden, die wirklich notwendig sind. Für die Veranstalter stellt die Stadt auf ihrer Website zudem einen ausführlichen Leitfaden bereit mit den wichtigsten Informationen und Kontaktstellen.

Alle diese Vereinfachungen seien – wie erwähnt – im Ausmass erfolgt, wie es die rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben erlauben, hält der Stadtrat fest. ­Angesichts der Vielzahl erfolgreich durchgeführter Anlässe in der Stadt Zug schliesst er, dass die Zusammenarbeit von Veranstaltern mit der Verwaltung grundsätzlich gut funktioniere und die veranstaltungsfreundliche Einstellung der Verwaltung geschätzt werde. Auch weiterhin werde allfälliges Verbesserungspotenzial bezüglich Bewilligungsverfahren laufend geprüft und ausgeschöpft. Die reduzierte Bürokratie erlaube es, dass in vielen – wenn auch nicht allen – Fällen eine Bewilligung innert dreier Tage ausgesprochen werden könne. (Andreas Faessler)