Ausschreibung Zuger Förderbeiträge und Zuger Werkjahr 2020
Dies & Das
Der Kanton Zug schreibt erneut Förderbeiträge und ein Werkjahr für Kunstschaffende aller Sparten aus.
Zug – Der alljährliche Wettbewerb um die Förderbeiträge und das Zuger Werkjahr ist eröffnet. Teilnahmebedingungen und Online-Bewerbungseingabe finden Sie unter www.zg.ch/kultur. Der Anmeldeschluss ist am Montag, 11. Mai 2020 (Eintreffen der Bewerbung).
Hier die wichtigsten Informationen im Überblick:
Zuger Förderbeiträge 2020
Es stehen jährlich Beiträge von total 120 000 Franken zur Verfügung für:
- das freie künstlerische Schaffen
- Weiterbildungen
- konkrete Projekte
Voraussetzungen:
- Professionelle Kunstschaffende aller Sparten
- Höchstalter 40 Jahre (bis Jahrgang 1980)
- Seit mind. 2 Jahren Wohnsitz im Kanton Zug oder zu einem früheren Zeitpunkt mind. 10 Jahre Wohnsitz im Kanton Zug
Zuger Werkjahr 2020
Es steht jährlich ein Werkjahrbeitrag von 50 000 Franken für eine Zuger Künstlerin bzw. einen Zuger Künstler zur Verfügung.
Voraussetzungen:
- Professionelle Kunstschaffende aller Sparten
- Mindestalter 30 Jahre (ab Jahrgang 1990)
- Seit mind. 2 Jahren Wohnsitz im Kanton Zug oder zu einem früheren Zeitpunkt mind. 10 Jahre Wohnsitz im Kanton Zug
- Herausragende künstlerische Leistung und überzeugendes Projekt