Erwerbsersatzentschädigung

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Informationen zu Erwerbsersatzentschädigung für Kulturschaffende und Kulturunternehmen.

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Zug – Der Bundesrat hat Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Corona-Virus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern. Sie sind auf ein halbes Jahr befristet.

Entschädigung für Erwerbsausfall

Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf die Entschädigung für Erwerbsausfall.

Zum PDF-Formular für die Entschädigung für Erwerbsausfall
Das PDF-Formular anschliessend HIER einreichen.

Zum Online-Formular für die Entschädigung für Erwerbsausfall
Hinweis: Beim Formular für die Entschädigung für Erwerbsausfall ist aufgrund der Überlastungen der Server mit Wartezeiten zu rechnen.

Auskunft: Ausgleichskasse Zug, Telefon 041 560 47 00



Informationen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf die Entschädigung für Erwerbsausfall.

Informationen für Arbeitgebende und Selbstständigerwerbende
Der Bundesrat hat Massnahmen zur Entlastung von Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden beschlossen. Ab sofort gelten Erleichterungen bei der Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

FAQ vom Bundesamt für Sozialversicherungen
Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus.