Mehr Aufsicht bei Kulturförderung

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Nach Unstimmigkeiten zwischen der Stadtzuger Kulturkommission und dem GGR soll nun ein Reglement her.

  • Das Reglement über die Stadtzuger Kulturförderung wurde in der von der «Spezialkommission Kulturförderungsreglement» empfohlenen Fassung an der Sitzung des Grossen Gemeinderats Zug detailliert beraten. (Bild Stefan Kaiser)
    Das Reglement über die Stadtzuger Kulturförderung wurde in der von der «Spezialkommission Kulturförderungsreglement» empfohlenen Fassung an der Sitzung des Grossen Gemeinderats Zug detailliert beraten. (Bild Stefan Kaiser)

Zug – Am Dienstagabend fand die zweite, jedoch nach der kons­tituierenden Sitzung Anfang Januar, erste reguläre Sitzung des Grossen Gemeinderats der Stadt Zug (GGR) in der neuen Besetzung nach den Gesamterneuerungswahlen im Oktober 2022 statt. Leicht bemerkbar war dies etwa dadurch, dass gewisse Gemeinderäte und -rätinnen noch nicht ganz sattelfest schienen beim freien Vortragen ihrer Voten. Der allgemeinen Dynamik jedoch konnte dies nichts abtun. Behandelt wurde beginnend die SVP-Motion vom Dezember unter dem Namen «Drei ‹Fische› auf einen Schlag mit dem neuen Masterplan Schwimmen – Für ein neues grosszügiges Strandbad Brüggli, ein vergrössertes Zuger Strandbad und ein neues Hallenbad mit ganzjährigem zentralem Betrieb mitten in Zug». Dieser wurde mit 27 Ja- zu 9 Nein-Stimmen in ein Postulat umgewandelt. 

Zwar sind sich die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen einig, dass die Stadt Zug kurz oder mittelfristig ein weiteres Schwimmbad benötigen wird. «Die vorliegende Motion geht unseres Erachtens jedoch zu weit und bestimmt mitunter, dass ein neues Hallenbad auf der Oeschwiese realisiert werden soll», sagte Mathias Wetzel von der FDP-Fraktion dazu. Die FDP findet ebenfalls, dass der Fächer aufgemacht werden soll, ohne dass man sich auf einen spezifischen Standort für ein Hallenbad einschiesst. «Allenfalls gibt es alternative, bessere und günstigere Standorte. Wodurch Synergien mit einem Schulhaus oder angrenzender Industrie genutzt werden können», so Wetzel.

«Da ich mich während fast 15 Jahren mit der Zonenzuweisung und den Möglichkeiten der Oeschwiese befasst habe, bin ich überzeugt, dass nie ein Hallenbad darauf gebaut wird. Auch wenn der Motion Folge geleistet wird», war sich Esther Ambühl Tar­nowski von der SP sicher. Die Motion erreiche nur, dass man noch länger auf das vergrösserte Strandbad warten müsse.

Drei Paragrafen aus dem Reglement gestrichen

Zu einer hitzigen und kaum endenden Diskussion führte das neue Reglement über die Kulturförderung, dass durch eine Spezialkommission vorgängig beraten wurde. Dies war nicht weiter verwunderlich nach der Aufregung, die es in der Vergangenheit bezüglich der Vergabe von Förderbeiträgen an eigene Mitglieder der Zuger Kulturkommission gab. Auch die SP-Fraktion erinnerte daran zurück und dass eine Spezialkommission deswegen den Antrag behandelte, eine politisch zusammengesetzte Kulturkommission einzuführen. Die SVP-Fraktion fragte sich schon vor der Detailberatung, wieso das Werk ganze 15 Paragrafen brauche. Wenn gar das kantonale «Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens» nur über sechs Paragrafen verfüge. Sie forderte, das Reglement zu reduzieren und unnötige Passagen zu streichen. Man hätte auch das vorliegende Reglement des Kantons übernehmen und für die Stadt Zug anpassen können. «Doch Zug wäre nicht Zug, wenn man eine einfache Lösung gesucht und auch gefunden hätte», kommentierte Roman Küng (SVP).

Dem wurde schlussendlich in der detaillierten Beratung auch nachgegangen. Nach einzelnen Abstimmungen durch die Mehrheit der Gemeinderätinnen und -räte wurden die Paragrafen 12, 13 und 14, die die Aufgaben der Abteilung Kultur, die Zusammenarbeit und die Finanzierung detailliert konkretisieren, gestrichen. Dies auf Antrag der städtischen SVP-Fraktion. Diskutiert wurde ebenfalls über Kunst am Bau sowie darüber, dass Tra­dition nicht das gleiche wie Brauchtum bedeutet und im Reglement ergänzt werden müsse.

Kommissionsmitglieder als politische Vertretung

«Der Missstand, welcher die ganze Debatte ins Rollen gebracht hat, wird mit diesem neuen Reglement gar nicht behoben», meinte Roman Küng, Präsident der Stadtzuger SVP-­Fraktion. Denn die Kultur­kommission soll weiterhin von «selbst­ernannten» Experten besetzt sein und würde so einen demokratisch legitimen Prozess vorenthalten. Deswegen sei das Reglement, in der von der Spezialkommission empfohlenen Fassung, für die SVP-Fraktion nicht unterstützungswürdig.

Bei der folgenden Abstimmung stimmte der GGR mit 22 Nein-Stimmen gegen eine politische Kommission, allerdings sollen künftig drei der Kommissionsmitglieder auch politische Vertreter im GGR sein. «Damit eine politische Aufsicht gewährleistet ist, braucht es diese Ergänzung», war sich Richard Rüegg (Mitte-Fraktion) sicher.

Ebenfalls wurde mit 24 Ja-Stimmen beschlossen das Reglement auf zwölf Jahre, daher auf drei Legislaturen, zu befristen. In einer zweiten Lesung werden der Stadtrat sowie die «Spezialkommission Kultur­förderregelement» nochmals über die Bücher gehen und die Anträge der Fraktionen berücksichtigen. (Text von Tijana Nikolic)