Steuermerkblatt Covid-19

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Ein Merkblatt von Suisseculture Sociale bietet Orientierung, wie die verschiedenen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen für die Steuererklärung behandelt bzw. deklariert werden müssen.

  • (Bild Pixabay)
    (Bild Pixabay)
Zug – Aktuell bereiten die ersten Kulturschaffenden und -Unternehmen ihre Steuererklärung für 2020 vor. Für viele stellt sich die Frage, wie die verschiedenen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen behandelt bzw. deklariert werden müssen. 
 
Suisseculture Sociale erarbeitete ein Merkblatt, welches dabei Orientierung bietet. 
 
Grundsätzlich ist die Steuergesetzgebung Sache der Kantone, allerdings scheint sich in Bezug auf die Kernfragen eine gemeinsame Praxis der Kantone abzuzeichnen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die vorliegende Beurteilung (basierend auf den Einschätzungen der Steuerämter Zürich und Luzern) auch in anderen Kantonen gültig sein müsste. 

Sollte sich eine abweichende Praxis in einzelnen Kantonen zeigen, darf diese gern zeitnah an info@suisseculturesociale.ch gemeldet werden.