Anwohner beendete die Party am Waldstock früher als sonst

Musik

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Weil sich jemand gestört fühlte, musste das OK am frühen Sonntagmorgen die Musik vorzeitig abschalten.

Steinhausen – In der Nacht von Samstag auf Sonntag ging der letzte Auftritt am Waldstock um zwei Uhr zu Ende. Normalerweise hält darauf die Party an der Bar bis in die Morgenstunden an.

Dieses Jahr fuhr jedoch gegen drei Uhr morgens eine Patrouille der Zuger Polizei auf das Festivalgelände in Steinhausen. Ein Anwohner hatte sich über die Musik aus den Lautsprechern an der Bar beschwert. Weil die eingeholte Bewilligung für laute Musik nur bis drei Uhr morgens galt, gab die Polizei die Anweisung, die Soundanlage abzuschalten. Es gab eine Ordnungsbusse von 100 Franken. Dies teilte Tobias Glauser, OK-Präsident des Waldstock, auf Anfrage mit. Die Polizei bestätigte, dass ein Anruf wegen Ruhestörung eingegangen sei.

«Es ist unangenehm, die Musik abstellen zu müssen, denn dann ist die Party natürlich fertig», sagt Glauser. Zu dieser Zeit hätten sich noch ungefähr 900 Personen auf dem Gelände aufgehalten. Die letzten Jahre sei es zu keinem vergleichbaren Fall gekommen. Glauser zeigt aber auch Verständnis für diejenigen, die sich durch die Musik gestört fühlen: «Das ist ihr gutes Recht.» Man werde jetzt schauen, dass solche Reklamationen nicht zum Normalfall werden.

Rückmeldungen zum Lärm meist «bilateral» gelöst

Aber: «Wir sind auf den Goodwill der Bevölkerung angewiesen», sagt Glauser. Gewisse Rückmeldungen bezüglich der lauten Musik gebe es immer, meistens per Telefon. Diese könne man sonst jedoch immer «bilateral» lösen.

Für die Ausstellung von Bewilligungen bezüglich lauter Musik sind die Gemeinden zuständig. Weil Lärm offenbar immer wieder ein Thema ist, hat beispielsweise die Gemeinde Risch sogar ein eigenes Merkblatt auf ihrer Homepage aufgeschaltet. Gemäss diesem gilt im Kanton Zug eine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. «Wer die am fraglichen Ort massgebliche oder übliche Nachtruhe durch übermässigen Lärm stört», werde mit 100 Franken Busse belangt. Generell sei zuerst das Gespräch zu suchen. Polizei und Behörden sollten nur in Ausnahmefällen zugezogen werden. (Fabian Gubser)