Kulturpolitik kommt zur Ruhe

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Das Chaos bezüglich der Ausrichtung von Beiträgen in der Kulturkommission scheint vorüber zu sein.

  • Ein Konzert im Theater Casino Zug. (Bild Jakob Ineichen)
    Ein Konzert im Theater Casino Zug. (Bild Jakob Ineichen)

Zug – Die Ausrichtung von Beiträgen im Bereich Kultur und Stadtentwicklung will sauber geregelt sein. In der Stadt Zug kam es in den letzten Jahren besonders bei der Ausrichtung kultureller Förderbeiträge nämlich zu einem Chaos. So sollte einem Mitglied der Kulturkommission von jener Institution ein Atelierstipendium zugesprochen werden. Daraufhin wurde die ganze Kulturförderung umgekrempelt und eine neue Abteilung Kultur geschaffen.

Und das läuft gut. Wie einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zu entnehmen ist, scheint sich die Schaffung der Abteilung bewährt zu haben, viele kritische Punkte konnten entschärft werden. «Übereinstimmend ist man der Meinung, dass nun wieder etwas mehr Ruhe in die Abteilung Kultur kommen soll. GPK und der Grosse Gemeinderat müssen nun auch ihre übliche Rolle und Aufgabe als Legislative in Sachen Kultur wieder finden», ist im Bericht zu lesen.

Rote Ampeln gibt es keine mehr

Dass die Abteilung Kultur in verschiedenen Bereichen schon fortgeschritten ist, zeigt vor allem die Beilage zum Bericht, erstellt durch die Abteilung Kultur. Sie stützt sich dabei auf Kriterien der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, von welcher man in den Vorjahren eine Sonderprüfung durchführen liess. Darin wird mittels eines Ampelsystems bewertet, wie gut man den Empfehlungen und Richtlinien entspricht.

Zusammenfassend: Die Situation hat sich gebessert. Und zwar deutlich, will man dem Bericht glauben. Von 16 Ampeln konnten elf auf Grün gestellt werden, davon waren vier rot und sieben orange. Rote Ampeln gibt es damit gar keine mehr und bei den orangen sehe man keinen Handlungsbedarf beziehungsweise sind jene Punkte derzeit in Arbeit. Ein Beispiel für einen orangen Punkt ist etwa die Erarbeitung von Grundlagen und die Kompetenzfestlegung. Abgeschlossen ist dieser Teil noch nicht, gemäss dem Bericht soll das aber bis zum Ende des Jahres geschehen. Bereits erledigt wurde hingegen Folgendes: Die verwaltungsinternen Abläufe und Prozessbeschreibungen wurden auf ihre Qualität, Zweckmässigkeit und Funktionstüchtigkeit geprüft, vervollständigt und angepasst. Im Anschluss wird das an das vom Grossen Gemeinderat in Auftrag gegebene Kulturförderreglement die Verordnung über die Kulturkommission sowie alle Richtlinien überprüft und modifiziert. Was die Einhaltung der Richtlinien für einmalige Beiträge angeht, hat die Abteilung bereits Fortschritte gemacht. Die ehemals orange Ampel hat auf Grün umgestellt. Begründet wird dies damit, dass jede Prüfung eines Gesuchs gemäss den Vorgaben des Leitfadens vorgenommen wird. Gemäss Bericht ist deshalb möglich, dass «Sonderfinanzierungen für Sonderprojekte von subventionierten Institutionen und Vereinen gewährt werden» können. Auch jene würden nach den gleichen Kriterien geprüft, wie das bei einmaligen Beiträgen der Fall sei. Ausserdem: «Die Gleichbehandlung der Gesuche geniesst höchste Priorität.»

Interessenverbindungen werden kontrolliert

Auch die grossen Kritikpunkte, wie etwa die Ausstandspflicht, wurden behoben. Die BDO gab damals explizit die Empfehlung ab, die «Problematik Ausstandspflichten und Unvereinbarkeiten auch bei Mitarbeitenden der Abteilung Kultur zu beachten und bei Bedarf entsprechende Regelungen zu erlassen». Das habe man getan. Die weitgehend neu gewählte Kulturkommission, bei welcher es bekanntlich zu einem Durcheinander kam und welche die Abteilung Kultur berät, besteht mehrheitlich aus Vertretern des Publikums. Zwei von aktuell sechs Kommissionsmitgliedern sind in Kulturvereinen oder Kulturinstitutionen engagiert und könnten von Interessenkonflikten betroffen sein. «Wir führen eine Liste über mögliche Interessenbindungen», schreibt die Abteilung im Bericht. Dadurch soll die Ausstandspflicht besser kontrolliert werden können. (Vanessa Varisco)