Langes Gezeter um das Stegholz

Dies & Das

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Für den Unterhalt der alten Sihlbrücke sollte einst der heutige Menzinger Gemeindewald dienen. Um diesen aber loderte bis 1775 ein Dauerstreit zwischen dem Gemeinderat und den dickköpfigen Finsterseern.

  • Für den Unterhalt der Vorgängerbauten der heutigen Finsterseebrücke musste per Servitut der Erlös aus dem Stegholz-Wald verwendet werden. (Bild Stefan Kaiser)
    Für den Unterhalt der Vorgängerbauten der heutigen Finsterseebrücke musste per Servitut der Erlös aus dem Stegholz-Wald verwendet werden. (Bild Stefan Kaiser)

Finstersee – Mindestens seit dem 15. Jahrhundert ist bei Finstersee ein Steg über die Sihl dokumentiert, der wohl mehrfach erneuert werden musste, da immer wieder von Hochwasser zerstört. Einer Überlieferung zufolge lebte in alter Zeit auf der nahen Liegenschaft Bostadel eine Witwe mit ihrem einzigen Sohn. Damals führte einige hundert Meter unterhalb der heutigen Finsterseebrücke – etwa beim Heimet Eu – ein gefährlicher, wackeliger Steg über den Fluss. Da trug es sich zu, dass während eines abermaligen Hochwassers der Witwen-Sohn beim Überqueren der Sihl auf dem schwankenden Steg den Halt verlor, in die tosenden Fluten stürzte und ertrank. Die nunmehr ganz allein dastehende, tief trauernde Frau hat darauf der Genossenschaft Finstersee ein zwischen dem Hof Greit und dem Gottschalkenberg gelegenes stotziges Waldstück geschenkt, auf dass aus dessen Holz eine sichere Brücke gebaut werde und der künftige Ertrag aus dem dort gehauenen Holz ausschliesslich für deren Unterhalt dienen soll. Von da an wurde dieses Waldstück «Stegholz» genannt. Soweit die Legende. 

Doch so romantisch diese Sage das betreffende Waldstück umwebt – die tatsächlichen Hintergründe des Stegholzes sind alles andere als rührend. In Tat und Wahrheit herrschte ein langer, erbitterter Streit zwischen den Finsterseern und der Gemeinde Menzingen um die Besitz- und Nutzungsrechte des Stegholzes, der spätestens ab 1732 wieder neu entflammte. Finstersee beanspruchte den Wald komplett für sich und wollte ausschliesslich das tatsächlich darauf laufende Servitut akzeptieren, dass daraus der Unterhalt der im genannten Jahre neu erbauten Brücke sicherzustellen sei. Der Rat von Menzingen aber stemmte sich gegen diese Ansprüche und beharrte darauf, dass das Stegholz Eigentum der Gemeinde Menzingen sei. Er setzte gar einen «Stegvogt» – namentlich Ratsherr Oswald Bachmann – ein, der die zweckgebundene Nutzung des Waldstückes durch die Finsterseer überwachen soll. Doch dies animierte Letztere nur noch zu mehr Widerspenstigkeit gegen die gemeindlichen Behörden. Die sturen Finsterseer aber konnten keine Beweise erbringen, dass sie die rechtmässigen Eigentümer des Waldstückes sind. Sie verfügten einzig über zwei alte Dokumente – «Stegholzbriefe» genannt –, welche ihnen ein eingeschränktes Nutzungsrecht einräumen.

Somit kam denn bei einer Aussprache im September 1732 zu Tage, dass die Finsterseer über Jahrzehnte hinweg das Stegholz weit über den ihnen rechtlich gewährten Rahmen nutzten. Doch der Menzinger Rat zeigte sich milde und bestrafte denjenigen Finsterseer, den er als Hauptschuldigen betrachtete, damit, dass er einen Morgen lang im «Thurm» sitzen musste und eine Wallfahrt nach Einsiedeln zu tätigen und als Beweis der Gemeinde einen Beichtzettel vorzulegen hatte. Andere zuwiderhandelnde Finsterseer hatten 1 oder 2 Taler für die Lesung einer oder zweier Messen zu entrichten. Sämtliche Finsterseer wurden kollektiv dazu verknurrt, eine Beichte abzulegen und diese vor dem Gemeinderat zu bezeugen. (Das waren noch Strafen ...)

Aber der Streit um das Stegholz ging in eine weitere Runde, als die Finsterseer im Jahre 1757 plötzlich verlangten, dass ihnen das gefällte Holz im Stegholz gehören soll. Die Gemeinde aber wollte ihnen lediglich das abschätzige, also das ausgewachsene und minderwertige Holz überlassen. Für alles weitere hätten sie zu bezahlen. Wie nicht anders zu erwarten, waren die Finsterseer wieder unzufrieden. Als Kompromiss schlug der Gemeinderat vor, dass alles gefällte Holz auf gemeindlichem Weg zu verwerten, den Finsterseern vom Erlös jedoch 200 Gulden zu überlassen sei. Auch das war nicht recht: Die Finsterseer wollten mindestens 400 Gulden, schraubten den Anspruch dann auf 300 Gulden runter. Es half alles nichts, eine Einigung blieb aus. Der Streit zwischen den Finsterseern und der Gemeinde Menzingen schwelte noch bis 1775. In besagtem Jahre dann liess Säckelmeister Röllin das Stegholz aufräumen. Die Gemeinde verfügte, das gewonnene Holz ausschliesslich zu Gunsten derselben zu verwerten. Die Finsterseer gingen nun völlig leer aus, und seither wurde jeglicher Anspruch von ihnen auf das Stegholz als erloschen betrachtet.

Die Sihlbrücke, welche mit dem Material aus dem Stegholz unterhalten wurde, bestand, bis sie 1847 von einem Feuer zerstört wurde. In den 1850er-Jahren wurde weiter flussaufwärts an Stelle der heutigen Strassenbrücke eine gedeckte Holzbrücke errichtet. Auch für sie wurde noch das Holz aus dem betreffenden Waldstück verwendet. Diese Zweckbestimmung wurde schliesslich um 1875 aufgehoben, als die bisherige Besitzerin, die Einwohnergemeinde Menzingen, das Stegholz an die Bürgergemeinde abtrat. Als der Zustand der Holzbrücke nach Jahrzehnten mehr als bedenklich geworden war und dem wachsenden Verkehr nicht mehr standhalten konnte, wurde sie um 1956 durch die heutige Brücke (Bild) ersetzt. Und um das Stegholz ist es heute ruhig. Das rund 11 Hektar grosse Mischwaldstück ist nach wie vor im Besitze der Bürgergemeinde Menzingen. (Andreas Faessler)

Hinweis
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