Inhaftierte dürfen weiterhin Konzerte besuchen

Dies & Das, Musik

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In der Strafanstalt Bostadel finden jedes Jahr kulturelle Anlässe für die Gefangenen statt. Nach Meinung der Regierung soll dies auch so bleiben – entgegen einem Vorstoss bürgerlicher Kantonsräte.

Menzingen – Einmal jährlich kommen die Inhaftierten der Strafanstalt Bostadel in Menzingen in den Genuss eines Konzerts. Jeweils zur «Weihnachts-Jahresendfeier» tritt eine Band vor den Gefangenen auf. Die Regierung begründet diese Konzerte mit dem Resozialisierungsauftrag, der im Strafgesetzbuch vorgeschrieben sei und wonach das «soziale Verhalten der Gefangenen zu fördern ist».

Diese Konzerte waren einigen bürgerlichen Kantonsräten jedoch ein Dorn im Auge, weshalb sie im Dezember 2017 ein Postulat einreichten. Beni Riedi (SVP/Baar), Pirmin Andermatt (CVP/Baar) und Florian Weber (FDP/Walchwil, mittlerweile Regierungsrat) sowie 25 bürgerliche Mintunterzeichner forderten vom Regierungsrat, dass künftig keine Konzerte für die schwer kriminellen Insassen im Bostadel mehr durchgeführt werden. Im Januar 2018 überwies der Kantonsrat den Vorstoss an den Regierungsrat. Seit Dezember liegt die Antwort des Regierungsrates vor, die für die Kantonsratssitzung vom kommenden Donnerstag traktandiert ist.

Regierung setzt auf Resozialisierung

Der Regierungsrat argumentiert in seiner Antwort ein weiteres Mal mit der Resozialisierung der Gefangenen – also mit der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Diese sei sowohl im Strafgesetzbuch als auch in den drei Strafvollzugskonkordaten der Schweiz verankert. «Neben der Strafe an sich soll der Freiheitsentzug die Gefangenen auf das Leben nach der Entlassung vorbereiten. Das Ziel besteht somit auch in der interkantonalen Strafanstalt Bostadel darin, dass die Gefangenen resozialisiert werden und in Zukunft straffrei leben können», schreibt der Regierungsrat. Eine völlige Abschottung von der Aussenwelt würde der Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach der Entlassung entgegenstehen.

Keine Mehrkosten durch die Konzerte

Aus Sicht der Postulanten dürfen allerdings die Annehmlichkeiten einer Strafanstalt trotz sozialer Verpflichtungen gegenüber den heimischen Vorzügen nicht überwiegen. Dies besonders vor dem Hintergrund, dass im Bostadel Wiederholungstäter und Straftäter mit besonderer Flucht- oder Gemeingefahr einsitzen, wie im Postulat zu lesen ist. Der Regierungsrat legt in seiner Antwort dar, dass die Abschottung von der Aussenwelt in der Strafanstalt Bostadel zugenommen habe. Die Anzahl bewilligter Besuche und Urlaube sei erheblich zurückgegangen. Wurden 1994 noch 565 Urlaube und Ausgänge bewilligt, sind es 2017 nur noch deren 12 gewesen. Lange Zelleneinschlusszeiten und die fehlende Abwechslung im Vollzugsalltag würden gerade in geschlossenen Anstalten, wie es auch das Bostadel ist, zu einem erhöhten Aggressionsrisiko der Insassen führen. «Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass in geschlossenen Anstalten solchen kulturellen Veranstaltungen ein hoher Stellenwert zugemessen wird», schreibt die Regierung. Zudem seien für den Kanton Zug durch die Konzerte keine zusätzlichen Kosten angefallen. Die Konzerte wurden aus dem Insassenfonds bezahlt, welcher durch Bussgelder der Gefangenen geäufnet wird.

Eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren bleibe trotz einiger weniger kultureller Angebote eine harte Strafe, legt der Regierungsrat dar. «Da die einmal jährlich stattfindenden Konzerte niemanden gefährden und für den Kanton Zug keine zusätzlichen Kosten verursachen, sollen sie im Sinne der Menschlichkeit beibehalten werden», heisst es in der Antwort. Dementsprechend empfiehlt der Regierungsrat, das Postulat nicht erheblich zu erklären. (Laura Sibold)