Bundesrat baut Finanzhilfen für Kultur aus

Dies & Das

,

Keine Konzerte, keine Theatervorstellungen und keine Clubbesuche:

Zug – Die Coronamassnahmen haben für die Kulturszene schwerwiegende wirtschaftliche Folgen. Seit mehr als einem Jahr sehen sich viele Kulturschaffende in ihrer Existenz bedroht. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die Unterstützung des Bundes im Kulturbereich auszubauen. Sämtliche ­Lücken, die der Bund gefunden habe, seien geschlossen worden, sagte der zuständige Bundesrat Alain Berset. Ab dem 1. November erhalten Kulturschaffende rückwirkend Ausfallentschädigungen. Ihre Einbussen werden somit ohne Unterbruch ab dem 20. März 2020 gedeckt. Der Bundesrat dehnt diese Unterstützung zudem auf die Freischaffenden aus – also Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und häufig wechselnden Arbeitgebern.

Gelockert hat der Bundesrat ebenso die Voraussetzungen für die Gewährung von Nothilfe. Er erhöht die Vermögensgrenze für Gesuchsteller von 45000 auf 60000 Franken. Für jedes unterhaltspflichtige Kind wird diese Grenze um 20000 statt wie bisher um 15000 Franken zusätzlich angehoben.

Für die Beurteilung der Gesuche wird neu zudem nur noch das frei verfügbare Vermögen herangezogen. Liegenschaften sind davon ausgenommen. Die Organisation Suisseculture ­Sociale und die Kantone können einen Vorschuss gewähren, um die Liquidität der von der Nothilfe Betroffenen sicherzustellen.

Bevor die neue Verordnung in Kraft tritt, kommt bereits erste Kritik. Damit verunmögliche der Bundesrat «bedürfnisgerechte und unbürokratische Unterstützungsmodelle», heisst es bei der Zürcher Justizdirektion. Der Bundesrat missachte die besondere Situation der Zentrumskantone mit der hohen Anzahl an Gesuchen, moniert der Kanton Zürich. (rwa)