Hilfe ist da – aber wo finde ich sie?

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Kulturschaffende aufgepasst: Hier kommt ein Überblick über Hilfsmöglichkeiten und Covid-19-Massnahmen im ­Kultursektor.

  • Überblick über die Covid-19-Massnahmen im Kultursektor. (Bild Pixabay)
    Überblick über die Covid-19-Massnahmen im Kultursektor. (Bild Pixabay)

Zug – Eigentlich haben alle auf einen reichen Kulturherbst gehofft. Doch der Ausnahmezustand dauert an und die Kultur wird weiterhin auf Unterstützung angewiesen sein. Bund, Kantone, aber auch Stiftungen und andere Organisationen haben Hilfe bereitgestellt. Zögert als Kulturschaffende oder Kulturunternehmen also nicht, Gesuche einzureichen, auch wenn sie administrativen Aufwand bedeuten!

Der folgende Überblick soll helfen, die richtigen Massnahmen zu finden.

Massnahmen für Kulturschaffende

1. Corona-Erwerbsersatz
Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz haben direkt oder indirekt betroffene selbstständig erwerbende Kulturschaffende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, deren Erwerbstätigkeit wegen Massnahmen gegen das Coronavirus massgeblich eingeschränkt ist und die eine Lohn- oder Einkommenseinbusse erleiden. Eingaben einzureichen unter: www.akzug.ch

2. Nothilfe von Suisseculture Sociale
Die Nothilfe deckt die Lücke bei den unmittelbaren Lebenshaltungskosten. Dafür wird die Differenz zwischen aktuellen Einnahmen und Ausgaben pro Monat berechnet. Die Nothilfe richtet sich an hauptberufliche Kulturschaffende, unabhängig von ihrem Arbeitsstatus als selbstständig Erwerbende oder Freischaffende (Arbeitnehmende mit befristeten, häufig wechselnden Anstellungen). Gesuche unter www.nothilfe.suisseculturesociale.ch.

3. Ausfallentschädigung
Kulturschaffende mit Wohnsitz in der Schweiz können bei den Kantonen eine Ausfallentschädigung beantragen. Es gelten dieselben Anspruchsvoraussetzungen wie für Kulturunternehmen. Gesuch beim Amt für Kultur des Kantons Zug unter www.zg.ch/kultur.

Massnahmen für Kulturunternehmen (zum Beispiel Vereine oder Veranstalter)

1. Ausfallentschädigung
Kulturunternehmen mit Sitz in der Schweiz, die aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten, aufgrund betrieblicher Einschränkungen infolge der behördlichen Massnahmen oder wenn sie z.B. aufgrund von Planungsunsicherheit keine Programmierung vornehmen konnten, einen finanziellen Schaden erlitten haben, können beim Kanton eine Ausfallentschädigung beantragen. Kulturunternehmen und Kulturschaffende müssen klären, wer Ausfallentschädigung für Ausfallgagen und -honorare beantragt. Gesuche einzureichen beim Amt für Kultur des Kantons Zug: www.zg.ch/kultur.

2. Kurzarbeitsentschädigung
Kulturunternehmen in Notlage können für ihre Mitarbeitenden in unbefristeten Anstellungen oder in unbefristeten Anstellungen auf Abruf Kurzarbeitsentschädigungen beantragen. Anträge über die Arbeitslosenkasse des Kantons Zug unter www.zg.ch.

3. Transformationsprojekte
Kulturunternehmen mit Sitz in der Schweiz können für Projekte, welche die strukturelle Neuausrichtung oder die Publikumsgewinnung zum Gegenstand haben, beim Kanton für Transformationsprojekte Finanzhilfen beantragen. Anspruchsberechtigt sind auch Kulturakteure (z.B. Kulturschaffende), die sich als juristische Person zusammenschliessen und gemäss Statuen die Kooperation gemeinsamer Projekte oder die Durchführung einer Veranstaltung oder eines Festivals bezwecken. Gesuch beim Amt für Kultur des Kantons Zug unter www.zg.ch/kultur.

4. Härtefall
Unternehmen, die besonders hart von der Covid-19-Krise getroffen worden sind – beispielsweise aus der Wertschöpfungskette der Eventbranche –, können ein Härtefallunterstützung beantragen. Kulturunternehmen können neben Ausfallentschädigung nur Härtefallhilfe beantragen, wenn ihre Tätigkeitsbereiche neben der Kulturtätigkeit separat abgegrenzt und geprüft werden können. Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfe liegt in der Verantwortung der Kantone. Fragen zur Abwicklung eines Gesuchs sind entsprechend an den Kanton, in welchem das Unternehmen am 1. Oktober 2020 seinen Sitz hatte, zu richten: Kanton Zug, Härtefallprogramm.

Massnahmen für Kulturvereine im Laienbereich
Kulturvereine im Laienbereich, die in den Sparten Musik, Tanz und Theater aktiv sind (z.B. Chöre, Theatervereine, Trachtengruppen, Jodelgruppen), ein Veranstaltungsbudget unter CHF 50'000 aufweisen und wegen staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Veranstaltungen des Vereins absagen, verschieben oder eingeschränkt durchführen müssen, können bei den Dachverbänden finanzielle Hilfe beantragen: Schweizer Blasmusikverband SBV (für Instrumentalmusik); Schweizerische Chorvereinigung SCV (für Singen, Jodel und Trachtenchöre); Zentralverband Schweizer Volkstheater ZSV (für Theater, Tanz oder Trachtengruppen).
Veranstalter im Laienbereich mit einem Veranstaltungsbudget über CHF 50'000, die einen Schaden von mindestens CHF 10'000 erleiden wegen Absage, Verschiebung, eingeschränkter Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder auf andere Weise infolge der Umsetzung staatlicher Massnahmen, können Ausfallentschädigung beantragen. Gesuche beim Amt für Kultur des Kantons Zug unter www.zg.ch/kultur.

Zusätzliche Massnahmen im Kanton Zug
Neben den gesamtschweizerisch organisierten Massnahmen gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten in den jeweiligen Kantonen. Im Kanton Zug wird u.a. von Gemeinden zusätzliche Unterstützung angeboten, die nicht im Einzelnen aufgeführt werden können. Es empfiehlt sich, sich direkt bei der Verwaltung der eigenen Gemeinde nach den Möglichkeiten zu erkundigen. Auch einige Stiftungen haben Unterstützungsmassnahmen ausgearbeitet, für Details wende man sich direkt an diese.

Hilfe bei Fragen oder Problemen mit der Gesuchstellung
Bei Problemen mit der Gesuchstellung gilt grundsätzlich, sich zuerst an die entsprechende Stelle, welche die Massnahme betreut, zu wenden. Kommt man so nicht weiter, können folgende Organisationen helfen: Berufsverbände – meist unabhängig einer Mitgliedschaft. Eine gute Zusammenstellung findet man unter www.taskforceculture.ch. Für Kulturschaffende führt der Dachverband Suisseculture eine Liste: www.suisseculture.ch. Kulturvereine im Laienbereich wenden sich an die erwähnten Dachverbände.

Schliesslich bietet die Webseite www.branchenhilfe.ch einen praktischen Überblick über die Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kantonen mit entsprechenden Links.

Zur Autorin
Nicole Pfister Fetz ist Präsidentin von Suisseculture Sociale und Geschäftsführerin bei A*dS Autorinnen und Autoren der Schweiz. Der Verein Suisseculture Sociale wurde im August 1999 als Trägerin des Sozialfonds gegründet. Der Verein betreut einen Fonds für die Unterstützung von professionellen Kulturschaffenden in sozialen und wirtschaftlichen Notlagen. Daneben führt der Verein die Lobby- und Beratungsstelle Suisseculture Sociale und setzt sich allgemein für den Auf- und Ausbau der sozialen Sicherheit der professionellen Kulturschaffenden ein auf politischer Ebene wie auch mittels Vernetzung und Koordination der verschiedenen Organisationen im Kulturbereich.