Kulturreglement begeistert mässig

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Die Vernehmlassung zeigt: Ein grosser Wurf ist dem Zuger Stadtrat nicht gelungen.

  • Der Zuger Märlisunntig gehört zum städtischen Kulturangebot. (Bild Roger Zbinden)
    Der Zuger Märlisunntig gehört zum städtischen Kulturangebot. (Bild Roger Zbinden)

Zug – Zwei Sätze in der Vernehmlassungsantwort der Alternative – die Grünen (ALG) zum Kulturreglement (eigentlich: Kulturförderungsreglement) bringen es auf den Punkt: «Ein Reglement richtet sich nach einer Strategie und nicht umgekehrt. Es ist falsch, das Reglement vor der Strategie zu verabschieden.»

Das sehen einige Vernehmlassungsteilnehmer in ihren Antworten ähnlich, schreiben das allerdings nicht so deutlich. Klar ersichtlich wird aus den Antworten jedoch: Wenn das Stadtparlament ein solches Reglement tatsächlich will, dann ist dieses nicht ohne grössere gesetzgeberische Eingriffe durchzubringen.

Alle im Grossen Gemeinderat (GGR) vertretenen Parteien begrüssen im Grundsatz die Schaffung eines derartigen Reglements. So schreibt Die Mitte (Stadt Zug) in ihrer Antwort: «Die Mitte begrüsst die Schaffung eines Kulturförderreglementes, wird doch damit die erforderliche Grundlage für eine transparente Förderung geschaffen.» Zudem merkt die Mitte an, dass die Begrifflichkeiten «Kunst» und «Kultur» in den Vernehmlassungsdokumenten nicht einheitlich verwendet werden. Hier dränge sich eine Klärung und Vereinheitlichung auf.

Eine Kulturabteilung braucht es nicht

Dezidiert äussert sich die SVP-Fraktion zu verschiedenen Inhalten im Vernehmlassungspapier. So verlangt sie beispielsweise, der Paragraf 12, der die Aufgaben der Abteilung Kultur regelt, sei ersatzlos zu streichen. Der Stadtrat ist in dieser Angelegenheit vollziehende Behörde. «Wie er das verwaltungsorganisatorisch sicherstellt, ist nicht Sache eines einzelnen Reglements.»

Kritik an diesem Paragrafen gibt es auch seitens der SP: «Auf den ersten Blick ist nicht direkt ersichtlich, inwiefern die Aufgaben der Abteilung effektiv über dieses Reglement geklärt werden müssten.» Gegen eine Kulturkommission hingegen wendet sich keine Partei grundsätzlich. GLP und SVP verlangen allerdings, dass die Zusammensetzung der Kulturkommission eine politische sei. Wobei die SVP sich dafür einsetzt, dass die Sitze in der Kommission, die aus mindestens sieben, maximal elf Mitgliedern bestehen soll, analog zu den Fraktionsstärken der Parteien im GGR vergeben werden. Immer nach den Gesamterneuerungswahlen sollen die Ansprüche neu berechnet werden.

Deutlich werden die Parteien, was den Inhalt des stadträtlichen Reglementsentwurfs betrifft. So fordert die SVP den Stadtrat auf, das vorgeschlagene Reglement nochmals zu überarbeiten und es zu vereinfachen und zu verschlanken. Nach Meinung der SVP-Fraktion sei das Reglement alles andere als schlank. «Die aktuelle Reglementsvorlage strotzt vor diversen undefinierten Paragrafen, welche im Endeffekt je nach Interpretation breites staatliches Wirken möglich machen würden.» Zudem beinhalte das Reglement verschiedene Paragrafen, die bereits in anderen Rechtsgrundlagen festgehalten seien.

Die ALG kann dem vorgeschlagenen Reglement wenig abgewinnen und schreibt in ihrer Antwort einleitend: «Die ALG der Stadt Zug weist diese Vorlage zurück: Hier legt das Präsidialdepartement kein Reglement vor, sondern eine Kultur-Strategie. Wir bitten deshalb den Stadtrat, zuerst die Kulturstrategie fertigzustellen und vorzulegen.» «Das Reglement in der aktuellen Form entspricht jedoch zu weiten Teilen noch nicht den Erwartungen der Grünliberalen an das künftige Reglement», schreibt die GLP. Insbesondere fehlten dem Reglement wesentliche Aspekte, und es würden teilweise Aspekte thematisiert, die gar nicht Teil eines Reglements sein sollten. «Allgemein bemerkt die GLP, dass es sich beim vorliegenden Reglement weniger um ein Reglement, als vielmehr um eine Art Kulturstrategie handelt.» Bemängelt wird seitens der GLP weiter: «Im vorliegenden Reglement wird in keiner Weise ein Mindeststandard an Transparenz verbindlich festgelegt. Hier muss dringend nachgebessert werden.»

Private Gönnerschaft miteinbeziehen

Die städtische FDP «wünscht sich, dass das Kulturförderreglement fokussierter und lokaler gestaltet wird». Sie schlägt vor, sich im Reglement auf wenige Ziele zu beschränken, die sich primär mit der städtischen Kultur befassen. Zudem möchte die FDP, «dass im städtischen Kulturreglement auch die private Kulturförderung aufgenommen wird. Privatpersonen haben in der Vergangenheit mit viel Herzblut und Eigeninitiative zum Wohle unserer Stadt die kulturelle Wohlfahrt gefördert».

Praktischer Art sind die Bedenken der SP. Sie unterstützt «die Bemühungen, ein Reglement durch den GGR zu verabschieden, das die notwendigen Rahmenbedingungen zwar definiert. Es soll aber insbesondere um die ‹groben Linien› gehen, da in der konkreten Förderpraxis bestimmte Präzisierungen, Erweiterungen und/oder Priorisierungen vorgenommen werden.» Das Reglement liege in der Kompetenz des Parlaments . Es wäre nicht zweckmässig, «bei jeder noch so kleinen Anpassung – und sei es auch nur redaktionell – erneut die Zustimmung des Parlamentes einholen zu müssen.» (Harry Ziegler)