«Wir halten uns an die Vereinbarungen mit dem Bund»

Dies & Das

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Der Kanton Zürich will Kulturschaffenden, die wegen der Pandemie in Not sind, bis April ein monatliches Grundeinkommen auszahlen. Für den Kanton Zug ist das keine Option, erst recht nicht nach den neuen Bestimmungen aus Bern.

  • Trostloser Anblick: eine leere Bühne. (Bild Urs Bucher/PD)
    Trostloser Anblick: eine leere Bühne. (Bild Urs Bucher/PD)

Zug – Kulturschaffende haben die Möglichkeit, beim Kanton Ausfallentschädigungen im Rahmen der Covid-19-Kulturverordnung zu beantragen. Dies vollziehen die Kantone in enger Absprache mit dem Bund – Kantone und Bund übernehmen jeweils die Hälfte der Kosten. Der Kanton Zürich will diesbezüglich seinen eigenen Weg gehen: Die Zürcher Direktion der Justiz und des Innern hat Mitte Januar kommuniziert, dass Kulturschaffende bis April – und rückwirkend auf Dezember 2020 – ein Ersatzeinkommen von monatlich 3840 Franken erhalten sollen. Das gilt in erster Linie für Einzelpersonen, deren Lebensunterhalt sich allein durch ihre Arbeit im Kulturbereich deckt, etwa durch Musik oder Schauspielerei. Von diesem monatlichem Betrag werden alle anderen Entschädigungszahlungen abgezogen.

Mit diesem Modell steht Zürich alleine da. Die Kantone haben die Möglichkeit eines monatlichen Ersatzeinkommens für Kulturschaffende im Frühjahr 2020 wohl zur Sprache gebracht und auch mit dem Bund diskutiert, doch die Idee fand kein Gehör. Nach den neusten juristischen Abklärungen des Bundesamts für Kultur vom 27. Januar 2021 ist die Ausrichtung einer Pauschalentschädigung an Kulturschaffende, wie sie der Kanton Zürich vorsieht, nicht mit dem Covid-19-Gesetz Art. 11 (Covid-19-Kulturverordnung) vereinbar. Es können also keine Bundesgelder dafür eingesetzt werden. Kantone, die das Zürcher Modell übernehmen wollen, müssen die entsprechend an Kulturschaffende ausbezahlten Mittel ausschliesslich aus Kantonsmitteln finanzieren und dieses Vorgehen auf eine eigene gesetzliche Grundlage stellen. So bleibt auch der Kanton Zug in Abstimmung mit der grossen Mehrheit der Kantone beim bisherigen Gesuchsverfahren um Ausfallentschädigungen.

«Wir werden uns somit an die gemeinsam mit dem Bund erarbeiteten und abgeglichenen Massnahmen halten», sagt Aldo Caviezel, Leiter Amt für Kultur Kanton Zug. «Gemeinsam mit dem Bund sind die aktuellen Hilfsmassnahmen im Kultursektor in Form der Ausfallentschädigungen und der Transformationsprojekte im Rahmen eines aufwendigen Prozesses erarbeitet worden, und wir werden uns demnach weiterhin an die Spielregeln halten.» Und ob der Zürcher Weg letzt endlich einfacher ist, bleibe dahingestellt, noch seien diesbezüglich einige Fragen offen. Eine davon betreffe die Gleichbehandlung, So wäre eine Bevorzugung der Kulturbranche mit einer Pauschalvergütung für alle anderen Branchen schwer nachvollziehbar, so Aldo Caviezel.

Es herrscht grosse Unsicherheit

Die Idee eines Grundeinkommens anstelle eines aufwendigen Entschädigungsprozesses für Kulturschaffende – aber auch für Betroffene anderer Branchen – würde Barbara Gysel, Präsidentin IG Kultur Zug, zwar grundsätzlich begrüssen. «Ein temporäres Grundeinkommen wäre sicher ein wirksamer Weg, gleichzeitig entlastend, ressourcenschonend für Verwaltung und Kulturschaffende, vergleichsweise einfach in der Handhabung, und es würde den Betroffenen auch während der Pandemie ein Stück künstlerische Freiheit ermöglichen», sagt sie. Sie teilt aber die Haltung des Amtes für Kultur: Solange der Bund ein solches Modell nicht stützt, sei das keine sinnvolle Option.

Bei der IG Kultur Zug seien mehrere Anfragen zum «Sonderweg» Zürichs eingetroffen, weiss Barbara Gysel. Das Interesse an diesem Weg wäre seitens Betroffener durchaus da. Die Politikerin hat volles Verständnis: «Die allgemeine Unsicherheit unter den Kulturschaffenden ist riesig. Viele haben grosse, ja teils gar existenzielle Ängste. Kulturschaffende und –institutionen stehen vor gewaltigen Ungewissheiten, wie das Publikum auch nach den Öffnungen wieder hinreichend angesprochen werden kann. Das sind riesige, auch langfristige Planungsunsicherheiten.»

Bislang sind im Kanton Zug ca. 90 Gesuche um Ausfallentschädigung für Kulturschaffende und Kulturunternehmen eingegangen. «Das sind erstaunlich wenig», sagt Barbara Gysel und vermutet als einen der Gründe den aufwendigen Prozess für beide Seiten – Gesuchsteller wie auch Kanton. Tatsächlich werden für Evaluation und Bearbeitung eines Gesuches bis hin zur Verfügung zwischen 3 und bis zu 7 Stunden benötigt, komplexe Gesuche mit hohen Schadenssummen erfordern zusätzlichen Aufwand, weiss Aldo Caviezel.

Bearbeitungszeit könnte bald kürzer sein

«Wir sind sehr darauf bedacht, jedes einzelne Gesuch eingehend zu prüfen. Der gleichzeitige Umgang mit Bundesgeldern und kantonalen Geldern verlangt höchste Sorgfalt und plausible Entscheide.» Eine Entlastung diesbezüglich könnte sich bald abzeichnen. Caviezel: «Derzeit sind die Kantone mit dem Bund im Gespräch für ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung von Gesuchen. Diese sollen eine kürzere Bearbeitungsdauer bringen, sodass wir schnell Hilfe anbieten können.»

Was die Ausfallentschädigung für Kulturschaffende anbelangt, sieht es so aus, dass die Kantone am Erstellen der rechtlichen Grundlagen sind, die jedoch von den Entwicklungen in Bern abhängen. Überraschenderweise hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden, einerseits die Frist fürs Einreichen von Gesuchen durch Kulturschaffende bis zum 28. Februar zu verlängern und andererseits den Schadenszeitraum auf den 1. November 2020 vorzuziehen, «Dies kommt den Kulturschaffenden entgegen, denn so kann die Ausfallentschädigung nahtlos weiterlaufen. Die erste Phase 1 dauerte ja bis 31. Oktober 2020», sagt Aldo Caviezel dazu. Da es sich dabei jedoch um eine Änderung der Verordnung handelt und somit das Covid-19-Gesetz angepasst werden muss, wird das im Parlament beraten. Dies erfolgt allerdings erst in dessen Frühjahressession.

Nach aktuellem Stand können Gesuche für den Schadenszeitraum ab 1. November 2020 bis 31. Januar 2021 ab der Öffnung der Gesuchportale unverzüglich entgegengenommen werden. Da die rechtliche Verbindlichkeit jedoch erst ab dem 19. März 2021 gegeben sein wird, stehen Ausfallentschädigungen für die Zeit vom 1. November bis 18. Dezember 2020 unter dem Vorbehalt, dass das Parlament die geplante Revision annimmt. «Dies bedeutet, dass wir zwar die Gesuche laufend bearbeiten, aber für diese sieben Wochen erst ab dem 20. März 2021 verfügen und Beiträge auszahlen können», so Aldo Caviezel. «Das ist sehr lange, sollte es sich doch bei den Massnahmen zur Abfederung der Schäden im Kulturbereich um unbürokratische und schnelle Hilfe handeln.» (Andreas Faessler)

Hinweis
Die Website des Amtes für Kultur unter www.zg.ch informiert laufend über den aktuellsten Stand.