Regierungsrat kennt Trennungsgründe

Kunst & Baukultur

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Zum Kunsthaus Zug beantwortet die Regierung einen politischen Vorstoss – bringt aber wenig Licht ins Dunkle.

  • Das Kunsthaus Zug: Motionäre hatten diverse Fragen an den Regierungsrat gestellt. Archivbild: Stefan Kaiser
    Das Kunsthaus Zug: Motionäre hatten diverse Fragen an den Regierungsrat gestellt. Archivbild: Stefan Kaiser

Zug – Die im April erfolgte Freistellung von Matthias Haldemann als Direktor des Kunsthauses Zug war ein wahrer Katalysator für die Diskussion um die Zukunft des Hauses. Der Vorstand der Zuger Kunstgesellschaft als Betreiberin hat sich im Rahmen einer emotional abgehaltenen GV Mitte Juni neu aufgestellt. Bereits eine Woche zuvor war auch die Politik aktiv geworden: Mit Patrick Röösli und Corina Kremmel (Mitte) sowie Joëlle Gautier (GLP) haben drei Kantonsratsmitglieder einen Vorstoss eingereicht betreffend die laufende Leistungsvereinbarung zwischen Kanton und Kunstgesellschaft, welche jährlich 854’000 Franken beträgt. Angesichts der erwähnten personellen Veränderungen und der geplanten Kunsthauserweiterung haben die Ratsmitglieder mehrere weiterführende Informationen zur Sache von der Regierung verlangt. Diese hat den Vorstoss mittlerweile beantwortet.

Kanton kennt Gründe für Beurlaubung

Auf die Frage etwa hinsichtlich der Kontrolle der Subventionsvereinbarung antwortet der Kanton, dass diese regelmässig und in bestimmten Situationen mit operativer Unterstützung eng begleitet erfolge. Weiter interessierte die Fragestellenden, wie der Kanton die Kommunikation der Kunstgesellschaft in der Causa Matthias Haldemann beurteile. Diese sei «den internen Umständen entsprechend offen und transparent». Was den «laufenden Prozess zur Lösungsfindung» mit Matthias Haldemann angeht, will der Kanton aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine weiteren Angaben machen.

Röösli, Kremmel und Gautier wollten von der Regierung explizit wissen, ob diese die konkreten Gründe für die Beurlaubung Haldemanns kenne. Offenbar tut sie dies – und zwar aus einem Bericht zu einer eigens aufgegebenen Untersuchung durch eine externe Unternehmensberatung. Dieser Bericht ist jedoch noch nicht öffentlich, er muss erst dem Grossen Gemeinderat vorgelegt werden. Wer die Gründe allerdings noch immer nicht kennt, ist der Betroffene Haldemann selbst, wie dieser auf Anfrage sagt. Überdies teilt er mit, dass er Ende Juni nun die definitive Kündigung erhalten habe (mehr dazu siehe Box).

Zurück zur Motion. Fragen bezüglich der Organisation und der Kompetenztrennung (Vorstand Kunstgesellschaft / Direktor Kunsthaus) sowie der Ansprechpartner hinsichtlich Subvention beantwortet der Regierungsrat damit, dass die Abgrenzung zwischen Vorstand (strategisch) und Direktion (operativ) in der Verantwortung der Kunstgesellschaft liege. Die Ansprechpartner seien je nach Thema unterschiedlich. Auch wollten die Motionäre wissen, was geschehe, wenn die vereinbarten Leistungsziele nicht erreicht würden. Dann könnten Beiträge gekürzt oder zurückgefordert werden, so die Antwort.

Daheimpark bleibt «unangetastet»

Was den Erweiterungsbau angeht, da betreffen die Fragen zunächst den aktuellen Stand und eine allfällige finanzielle Beteiligung des Kantons. Hierfür müsse erst ein Betriebskonzept mit Budget als Grundlage erstellt werden, antwortet dieser und lässt dies vorerst offen. Die Regierung bestätigt zudem, dass ein anfangs geplantes unterirdisches Schaudepot im Daheimpark von der Denkmalpflege abgelehnt worden sei.

Die Frage, ob mit der Erweiterung des Kunsthauses die kantonalen und städtischen Baugesetze eingehalten werden können, beantwortet die Regierung dahingehend, dass man ein bewilligungsfähiges Projekt anstrebe, welches im Austausch mit Denkmalpflege, Kunsthaus und Architekten erarbeitet werde.

Zu guter Letzt wollen die Motionäre wissen, ob der Kanton im Bilde sei, wie die Zuger Kunstgesellschaft den Kunsthausbetrieb strategisch ausrichten wolle und ob er allenfalls einen alternativen Standort fordern könne. Das wird verneint: Da die Kunstgesellschaft ein privater Verein sei und die Liegenschaft einer Stiftung gehöre, könne der Kanton weder alternative Standorte einfordern noch strategische Vorgaben machen. (Text: Andreas Faessler)