Weniger schützenswerte Objekte

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Beim «Alpenblick» wartet man noch zu; andere Objekte fallen reihenweise aus dem Schutzinventar.

  • Anstehende Richtplananpassungen könnten zu noch mehr solcher «Wunden und Narben» in der Landschaft führen. (Bild PD/Daniel Rösner)
    Anstehende Richtplananpassungen könnten zu noch mehr solcher «Wunden und Narben» in der Landschaft führen. (Bild PD/Daniel Rösner)

Cham – Wegen Corona hat die Generalversammlung des Zuger Heimatschutzes etwas verspätet Ende August im beschaulichen Niederwil bei Cham stattgefunden. Der Geschäftsteil ging im Wesentlichen unbeanstandet über die Bücher. Als neues Mitglied haben die Mitglieder des Zuger Heimatschutzes den Anwalt Thomas Christmann aus Walchwil in den Vorstand gewählt. «Mindestens ein siebtes Vorstandsmitglied wäre uns sehr willkommen, insbesondere jemand mit fundierten Kenntnissen im Bereich der Kunstgeschichte.»

2020 hatte der Zuger Heimatschutz die Abstimmung über das Denkmalschutzgesetz zu verdauen. Zwar wurde das neue Gesetz von Bürgerinnen und Bürgern vor Bundesgericht in Lausanne angefochten mit der Rüge, es sei mit übergeordnetem Recht nicht vereinbar.

Den Entscheid aus Lausanne abwarten

Trotzdem entliess das Zuger Verwaltungsgericht, gestützt auf das neue Gesetz, das Bauernhaus in der Letzi in Zug definitiv aus dem Denkmalschutz, und die zuständige kantonale Behörde verfügte in den letzten Monaten reihenweise Entlassungen aus dem Inventar der schützenswerten Objekte, wohl antizi­pierend, das Gesetz werde vom Bundesgericht nicht beanstandet. Lediglich im Falle der Überbauung «Alpenblick» entschied die Regierung, man müsse wohl den Entscheid aus Lausanne abwarten, bevor man hier weiter verfahre, zumal die Rechtslage noch in der Schwebe sei. Positiv zu vermerken ist, dass das Verwaltungsgericht auch unter Anwendung des neuen Gesetzes für das Haus Leihgasse 15 in Baar den Denkmalschutz bestätigte, dies im Wesentlichen, weil die Beurteilung durch die eidgenössische Denkmalschutzkommission wohl keinen anderen Entscheid zuliess. Dies wiederum wirft die Frage auf, wieso Beweisanträge zum Erstellen einer neuen Begutachtung oft als nicht opportun abgewiesen werden.

Beschwerde wegen der Kanti Luegeten

Aktuell hat der Zuger Heimatschutz zusammen mit dem Schweizerischen Heimatschutz eine Beschwerde gegen die Entlassung der Kantonsschule Luegeten aus Inventar und Schutz erhoben. Diese Entlassung erfolgte entgegen einer ursprünglich geplanten, fachlich begründeten Unterschutzstellung und ohne neuerlichen Beizug von Experten. Mit anderen Worten, der Regierungsrat als Vertreter der Eigentümerin des Objekts entschied ohne Beizug von neutralen Fachleuten, dass sein Objekt nicht schützenswert sei. Nach der ordentlichen Generalversammlung und einem kleinen Imbiss lud der Zuger Heimatschutz zur Führung «Wunden und Narben» ein. Er zeigte auf, was der Kiesabbau mit der Landschaft macht und noch machen wird, sollte denn der Kantonsrat der umstrittenen Richtplananpassung zustimmen.

Für den Zuger Heimatschutz: Danielle Silberschmidt Lioris