Zuger Filmtage - Filme einreichen

Film & Multimedia

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Vom 22. bis zum 26. Oktober 2024 finden die Zuger Filmtage statt.
Bis zum Donnerstag, 15. August 2024 können Kurzfilme aller Genres und Stilrichtungen eingereicht werden. Es winken Preise im Gesamtwert von CHF 3’000.

  • Symbolbild (Bild: Pixabay)
    Symbolbild (Bild: Pixabay)
Zug –

Die Zuger Filmtage bereichern das Kulturleben Zugs und sensibilisieren für das nationale Filmschaffen. Sie bieten herausragendem, aber wenig sichtbarem Filmschaffen und gesellschaftlich relevanten Themen eine inspirierende Plattform. Sie fördern insbesondere den Filmnachwuchs, das Vermittlungsangebot und die Kreativität bei Jugendlichen. Sie verstehen Film als sinnstiftendes und einfach zugängliches Kulturgut, das in unterschiedlichen Formen wichtige Themen und Diskurse anregen kann und so für kulturelle Überraschungen sorgt. In Zukunft wollen sie eine ganzjährige Plattform mit Drehscheibenfunktion sein, die für Erleben und Austausch rund um den Film steht und den Kanton Zug und die Zentralschweiz in der Schweizer Filmszene vernetzt. Besonders gefördert wird dabei die Offenheit gegenüber neuen Ideen, inhaltlicher Vielfalt und innovativen Formaten insbesondere im Bereich der Kulturvermittlung. Sie wollen der erste Ansprechpartner zum Thema Film und dessen Vermittlung werden. Dabei will Film Zug aktiv, jung und professionell wahrgenommen werden – wobei der Spass unterwegs und die Freude am Film auch nach aussen verbindet.

 

Goldene Kirsche der Zuger Jury
CHF 1'000

Goldene Kirsche des Publikums (Publikumspreis)
CHF 1'000

Goldene Kirsche der Nachwuchsjury «Jungfilmnetz» für den Besten U18 Film
CHF 1'000

 

Allgemeines
Vom 13. April 2024 bis zum 15. August 2024 können Filme für den Kurzfilmwettbewerb der Zuger Filmtage (22. Oktober bis 26. Oktober 2024) eingereicht werden.

Zugelassen für den Wettbewerb sind Kurzfilme, deren Hauptverantwortliche zur Zeit der Fertigstellung des Filmes 25 Jahre alt oder jünger waren.

Sind die Hauptverantwortlichen eines Filmes 18 Jahre oder jünger, wird ihr Film bei positiver Selektion automatisch für den Nachwuchspreis nominiert.

Das Genre ist frei wählbar.

Der Film darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als zwei Jahre sein.

Der Film darf die Länge von 15 Minuten nicht überschreiten.

Filme, die nicht Deutsch gesprochen sind, müssen mit deutschen Untertiteln eingereicht werden.

Der Film muss von in der Schweiz wohnhaften Personen oder von Personen mit starkem Schweizer Bezug erstellt worden sein.

Anwesenheitspflicht
Wird ein Film in das Programm des Wettbewerbs aufgenommen, muss dessen Einreicher:in an der Award Night am Samstag, 26. Oktober 2024, anwesend sein.
Sollte dies unter keinen Umständen möglich sein, muss eine Vertretung organisiert werden.

Preise
Die Preise (“Goldene Kirsche” dotiert mit CHF 1’000.-) werden in den folgenden Kategorien vergeben:
Publikumspreis
Preis der Zuger-Jury
Preis des Jungfilmnetzes (U18)

Einreichemodalitäten
Das Anmeldeformular auf FilmFreeway für jeden eingereichten Film mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis spätestens am 15. August 2024 online ausgefüllt werden.
Früher eingehende Anmeldungen sind willkommen. Es wird keine Anmeldegebühr erhoben.

Filmeinreichung
Es müssen alle Angaben zum Film in das Onlineformular auf FilmFreeway eingetragen werden. Der Film kann anschliessend direkt mit einem Downloadlink hochgeladen werden (via Filesharing-Dienste wie zum Beispiel: WeTransfer, Dropbox oder Google Drive). Bitte reiche den Film in der höchstmöglichen Auflösung (max. 4k) ein. Falls bei positiver Selektion eine Vorführkopie (z.B. DCP) nachgereicht werden will, ist dies unter «Sonstiges» zu erwähnen.

Benachrichtigung
Alle Einreichenden werden bis Mitte September 2024 per E-Mail über eine Selektion bzw. Nicht-Selektion für den Wettbewerb informiert.
Der Entscheid der Auswahlkommission ist endgültig. Nach der Aufnahme ins Programm der Zuger Filmtage kann ein Film nicht mehr zurückgezogen werden.
Die Macher:innen der nominierten Filme erhalten 2 Festivalpässe. Werden für die Award Night zusätzliche Tickets für Crewmitglieder benötigt, ist dies vorab per E-Mail anzukündigen.
Die Macher:innen der nominierten Filme sind zum Netzwerk-Apéro am Samstag, 26. Oktober 2024, eingeladen.

Rechteübertragung
Die Macher:innen der nominierten Filme erklären sich damit einverstanden, dass ihre Filme während der Festivalwoche (21. bis 26. Oktober 2024) im Kino und über die Festivalwebseite dem Publikum zugänglich gemacht werden.

Bedingungen
Mit dem Einreichen eines Werkes stimmen die Filmemachenden diesen Bedingungen zu und bestätigen, dass sie alle notwendigen Berechtigungen und Zustimmungen der Rechtebesitzer (z.B. Musik) eingeholt haben und somit autorisiert sind, den Film einzureichen.
Das Reglement gilt ausschliesslich für die Zuger Filmtage.
Die Zuger Filmtage behalten sich das Recht vor, über alle in diesen Regularien nicht geklärten Fälle zu entscheiden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Gewinn bei Teilnahme am Wettbewerb besteht nicht. Des Weiteren haben die Zuger Filmtage das Recht, die eingereichten Filme für Marketingzwecke zu verwenden.

 

Weitere Infos: Zuger Filmtage