Kulturschaffende bitten um Hilfe

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Die Regierung bewilligt vorderhand 228928 Franken, um den Zuger Kultursektor in Zeiten von Corona zu unterstützen.

Zug – Der Regierungsrat hat eine erste Tranche für Ausfallentschädigungen im Rahmen der Covid-19-Verordnung Kultur für Zuger Kulturunternehmen in Höhe von 228928 Franken gesprochen. Die Verordnung hat zum Ziel, die durch die Bekämpfung des Coronavirus im Kultursektor entstandenen wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, eine nachhaltige Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft zu verhindern sowie zum Erhalt der kulturellen Vielfalt beizutragen. «Insgesamt erreichten uns bislang 69 Gesuche von 34 Kulturunternehmen und 35 Kulturschaffenden. 44 dieser Gesuche konnten nun verfügt werden», sagt Aldo Caviezel, Kulturbeauftragter und Leiter des Amts für Kultur.

Insgesamt wurden bislang rund 500000 Franken für die 44 Gesuche gesprochen. Die Ausfallentschädigungen werden hälftig von Bund und Kanton finanziert. Der Kanton Zug finanziert seinen Beitrag aus dem Lotteriefonds. Verfügungen über 20000 Franken erlässt der Regierungsrat, solche unter 20000 Franken verfügt die Direktion für Bildung und Kultur direkt. «Die verbleibenden 25 Gesuche sind aufgrund ihrer Komplexität noch in Bearbeitung. Weitere Gesuche können noch bis 20. September eingereicht werden. Es werden also weiterhin Beiträge ausbezahlt, sobald diese abschliessend geprüft und plausibilisiert sind», so Caviezel. Die Kulturbranche sei seit dem ersten Tag des Lockdowns im März faktisch mit einem Berufsverbot belegt. «Die Kultur war als eine der ersten Branchen von den Covid-19-Massnahmen betroffen, und auch aktuell ist der Kultursektor noch weit vom Normalbetrieb entfernt», so Caviezel.

Ein zweiter Lockdown wäre verheerend

Die momentane, schwierige Situation schaffe prekäre Bedingungen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen. Aktuell befände sich die Branche mit den restriktiven Einschränkungen in einer kritischen Phase: «Viele Kulturschaffende und Kulturunternehmen stehen vor dem Nichts», weiss Caviezel. Alle Engagements und Veranstaltungen seien abgesagt oder im besten Fall verschoben, neue Anfragen kämen keine. «Ein zweiter Lockdown wird die Situation drastisch verschärfen.» Es sei an der Zeit, dass Kulturschaffenden wieder Perspektiven geboten würden. Mit der Verlängerung der Covid-19-Verordnung Kultur hat der Bund reagiert. Die Eingabefrist für Ausfallentschädigungen wurde bis zum 20. September verlängert mit Geltungsdauer bis 31. Oktober. Danach soll das dringliche Covid-19-Bundesgesetz die weiteren Schäden im Kulturbereich mildern. «Das Covid-19-Bundesgesetz war gerade in der Vernehmlassung. Es soll am 12. August vom Bundesrat verabschiedet werden mit einer Gültigkeit bis Ende 2022», sagt der Kulturbeauftragte.

«Schweizer Kulturschaffende würden bereits unter normalen Bedingungen in bescheidenen Verhältnissen leben», sagt Caviezel. Gemäss einer Umfrage von Suisseculture Sociale, einem Fonds zur Unterstützung von professionellen Kulturschaffenden in sozialen und wirtschaftlichen Notlagen, würde der Medianwert des Gesamteinkommens von Kulturschaffenden über alle Sparten hinweg bei 40000 Franken pro Jahr liegen. Sie würden also mit einem Einkommen knapp über der Armutsgrenze leben. «Zudem verfügt gemäss derselben Umfrage etwas mehr als die Hälfte der Befragten über keinerlei Altersvorsorge, die über die AHV hinausgeht.»

Die ohnehin labile Situation verschärft sich

Die variantenreichen Arbeitssituationen von Kulturschaffenden hätten zur Folge, dass sich ihre Probleme in dieser Krise verschieden darstellen würden: So unterscheide sich beispielsweise die Situation eines Musikers im Popbereich von der einer Musikerin, welche in einem Orchester fest angestellt sei. Auch ein bildender Künstler, dessen Ausstellung abgesagt worden ist, der aber bereits viel Materialkosten in das Projekt investiert habe, sei in einer anderen Lage als eine Autorin, die mit ihrem im März neu erschienenen Buch ohne Lesungen oder Buchmessen dastehe. In einer Krise wie dieser verschärfe sich die ohnehin schon labile Situation der Künstler deutlich. «Kulturschaffende haben komplexe Arbeitsrealitäten.» Sie seien selbstständig erwerbend, in häufig wechselnden, zeitlich begrenzten Anstellungsverhältnissen oder in Teilzeit fest angestellt. Meistens würden sie gleichzeitig in verschiedenen Arbeitsformen und über die Jahre in wechselnden Konstellationen arbeiten. «Dies hat zur Folge, dass Kulturschaffende oft nicht ins Raster der bestehenden Sozialversicherungen oder der Verwaltung passen», erläutert Caviezel. Das Publikum sei aus Angst vor Ansteckung nach wie vor zurückhaltend. Die Vorverkäufe würden seit März nahezu stillstehen. (Tijana Nikolic)