Gute Aussichten für Chriesimärt

Brauchtum & Geschichte

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Der Stadtrat teilt mit, dass die IG Zuger Chriesi den Markt auch in Zukunft unterstützt und sich weiterhin als Patronatsgeber zur Verfügung stellt.

  • Weiterhin sehr beliebt: der Zuger Chriesimärt (Bild PD)
    Weiterhin sehr beliebt: der Zuger Chriesimärt (Bild PD)

Zug – Der Zuger Stadtrat hat die im Juni eingereichte Interpellation «Der Zuger Chriesimärt soll erhalten bleiben – darum braucht es eine Sonderregelung betreffend Marktreglement» von Martin Iten und Ignaz Voser von der CSP beantwortet, in der die Zukunft des Zuger Chriesimärts in Frage gestellt wird.

Aufgrund der vorliegenden Interpellation wurde die IG Zuger Chriesi zu einer Stellungnahme zur Zukunft des Chriesimärts eingeladen. In ihrer Antwort vom 16. August ziehe die IG Zuger Chriesi zusammengefasst ein vielversprechendes Fazit für das Jahr 2022, wie es in der schriftlichen Antwort des Stadtrats heisst.

Markfahrenden sind sehr zufrieden

Ab dem 13. Juni verkauften vier bis fünf Produzenten regelmässig an den Werktagen ihre Kirschen auf dem Landsgemeindeplatz. Der diesjährige Verkauf fand bis zum 1. Juli statt. Die Rückmeldungen der Marktfahrenden seien positiv ausgefallen. Sie seien mit den Verkaufszahlen sehr zufrieden. Dies lasse darauf schliessen, dass der Markt von der breiten Bevölkerung anerkennt und geschätzt werde, heisst es weiter vom Stadtrat.

Aus diesen Gründen unterstütze die IG Zuger Chriesi diesen Markt auch in Zukunft und stelle sich weiterhin als Patronatsgeber zur Verfügung, um in dieser Funktion die dafür nötige Bewilligung bei der Stadt einzuholen. Sie erkläre sich zudem bereit, die lokale Werbung mit Plakaten zu organisieren, hält der Zuger Stadtrat fest.

Marktbestimmungen existieren in Zug nicht

Das Marktreglement der Stadt Zug aus dem Jahr 1938 sei gemäss GGR-Beschluss seit 1998 ausser Kraft und nicht mehr anwendbar. Aus diesem Grund müssten die Marktbestimmungen auch nicht ausgesetzt werden und weitere Marktbestimmungen würden in der Stadt Zug nicht existieren, ist der Antwort des Stadtrats zu entnehmen. Den Marktfahrerinnen und Marktfahrern werden die Verkaufsstände inklusive Sonnendächer unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Gemäss Stadtratsbeschluss habe die Stadt Zug gegenüber der IG Zuger Chriesi in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich einen finanziellen Beitrag von insgesamt 15000 Franken für die Führung einer Geschäftsstelle ausbezahlt. Und weitere 15 000 Franken pro Jahr für die Durchführung des Chriesisturms und des Chriesimärts sowie für die Erledigung der dafür nötigen Kommunikationsaufgaben geleistet, so der Zuger Stadtrat weiter.

Es sei davon auszugehen, dass auf ein neues entsprechendes Gesuch der IG Zuger Chriesi hin dieser Beitrag auch in den nächsten Jahren ausbezahlt würde. Denn auch der Stadtrat sei der Meinung, dass dieses Kulturgut erhalten und unterstützt werden solle. (Text von Tijana Nikolic)