Hilfe für Zugs Kultur und Zuger Sportvereine

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Sportvereine, Kulturschaffende und Kulturunternehmen sollen im Kontext von coronabedingten Ertragsausfällen unterstützt werden.

Zug – Laut Covid-19-Kulturverordnung des Bundes können die Kantone beim Bund Gelder zur Ausfallentschädigung und für Transformationsprojekte von Kulturunternehmen (juristische Personen) abrufen. Die Direktion für Bildung und Kultur erarbeitet gemäss Medienmitteilung zurzeit mit dem Bundesamt für Kultur die Leistungsvereinbarung zur Auszahlung dieser 2,162 Millionen Franken an Bundesgeldern. Die notwendigen Zuger Gelder werden aus der bestehenden Covid-19-Lotteriefondsentnahme von 5 Millionen Franken finanziert. Die Abwicklung der Unterstützung von Kulturschaffenden (natürliche Personen) delegierte der Bund mit der Covid-19-Kulturverordnung an den Verein Suisseculture Sociale – ohne Kantonsbeteiligung.

Für Zuger Sportvereine soll es laut Mitteilung der Direktion des Innern auch weiterhin möglich sein, Unterstützung aus dem Sportfonds bei coronabedingten Ertragsausfällen zu beantragen. Dies betrifft etwa Vereine, die Wettkämpfe oder andere Anlässe absagen mussten. Die entsprechende Verordnung wird so angepasst, dass Gesuche rückwirkend per 21. September und bis am 31. Dezember 2021 eingereicht werden können. Die neuen Unterstützungsmassnahmen schliessen somit nahtlos an die erste Tranche an. Bisher wurden 33 Zuger Sportvereine mit einer Gesamtsumme von 611320 Franken Soforthilfe unterstützt. (haz)