Auch Kulturschaffende dürfen Turnhallen nutzen

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In der Stadt Zug stehen Sportanlagen für Veranstaltungen zur Verfügung – das wissen offenbar wenige.

Zug – Die Stadtzuger Sportanlagen werden stark genutzt. Das geht aus einer Aufstellung hervor, die der Stadtrat in einer Interpellationsantwort publiziert. Die SP-Fraktion im Stadtparlament verlangte Auskunft zur Nutzung der Anlagen. Zudem wollte sie wissen, ob diese auch Kulturveranstaltern zur Verfügung stehen.

Die Auslastungen der verschiedenen städtischen Sportanlagen liegen in den Winter- und den Sommermonaten zwischen 61 und 91 Prozent. Die Hallenbäder sind das ganze Jahr hindurch zu 100 Prozent ausgelastet. Grundsätzlich sind die 41 städtischen Sportinfrastrukturen laut Benützungsordnungen «nur für sportliche Aktivitäten zugelassen», schreibt der Stadtrat. In der Vergangenheit seien nur wenige Ausnahmen bewilligt worden. So beispielsweise zu Übernachtungszwecken am Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest 2019 oder als Urnenbüro während Wahlen.

Unterschieden wird bei der Nutzung der Anlagen, ob es sich um kommerzielle oder nicht kommerzielle Sportvereine handelt. «Grundsätzlich können Stadtzuger Vereine und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Stadt Zug die Sportinfrastrukturen kostenlos nutzen. Wenn sie jedoch für ihre Angebote ein Entgelt verlangen (und somit kommerziell ausgerichtet sind) wird eine Mietgebühr verlangt», so der Stadtrat.

Der Stadtrat betont zudem, dass alle Vereine und auch natürliche Personen Gebrauch vom Angebot der Stadt machen können. Die Vergünstigungen bei der Miete städtischer Infrastrukturen sei nicht nur auf Sportvereine beschränkt.

Es sei zudem bereits heute möglich Sportanlagen zu anderen als zu sportlichen Zwecken zu nutzen, allerdings nur ausnahmsweise. Für Kulturveranstalter bieten sich insbesondere der Burgbach- und der Siehbachsaal, die Altstadthalle oder die eigens als Veranstaltungsraum konzipierte Turnhalle Oberwil an. Ebenso die über Leistungsvereinbarungen mit der Stadt geregelte Nutzung der Galvanik, des Theater Casinos oder der Gewürzmühle.

Der Stadtrat erwähnt auch explizit private Initiativen, wie beispielsweise die Curlinghalle, die als «Zuger Kulturprovisorium» bereits genutzt wird. Die Kulturveranstalter hätten laut Stadtrat also grundsätzlich die Möglichkeit städtische Sportinfrastrukur zu nutzen. Das Interesse allerdings scheint gering. Denn: «Die Nachfrage für nicht sportliche Aktivitäten ist bis heute jedoch praktisch inexistent.» (haz)