Transparenz war ein Behördenfehler

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Der Zuger Lotteriefonds veröffentlichte Beträge zur Coronaentschädigungen für Kulturschaffende. Obwohl Geheimhaltung angesagt war.

  • Aldo Caviezel, Leiter Amt für Kultur Kanton Zug (Bild PD)
    Aldo Caviezel, Leiter Amt für Kultur Kanton Zug (Bild PD)

Zug – Der Kanton Zug ist Mitglied der Genossenschaft Swisslos Interkantonale Landeslotterie, die Grosslotterien und Sportwetten durchführt. Der Anteil des Kantons am Reingewinn von Swisslos fliesst zu 67 Prozent in den Fonds für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke und zu 33 Prozent in den Sportfonds. Mit den Mitteln aus den Fonds unterstützt der Kanton «dem Gemeinwohl dienende Aktivitäten».

Die aktuelle Vergabenliste der beiden Fonds ist jeweils auf der Lotteriefonds-Website aufgeschaltet. Fälschlicherweise wurden auf der Swisslos-Liste auch die Beträge der coronabedingten Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende 2021 des Kantons Zug aufgeführt. Denn sie waren durch eine Sonderregelung nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Die Listen werden aktuell bereinigt

Darunter auch Marco Rima, der durch seine skeptische Haltung zu den Coronamassnahmen mehrfach auffiel. Sowie seine Firma Rima Entertainment AG aus Oberägeri, wie unsere Zeitung letzte Woche berichtete. Mittlerweile wurden die Listen der Swisslos-Vergaben 2020 und 2021 vom Netz genommen. Sie werden aktuell von der Zuger Finanzdirektion bereinigt und sollen anschliessend wieder online gestellt werden, wie es von Aldo Caviezel, dem Leiter des Zuger Amts für Kultur, heisst.

Die Auflistung der Swisslos-Liste war zudem fehlerhaft. «Einige Beiträge sind doppelt aufgeführt, was der komplizierten Buchhaltung zuzuschreiben ist», so Caviezel. Da die Beiträge jeweils hälftig mit Bundesgeldern finanziert wurden, mussten Rückbuchungen vollzogen werden. «Einige davon haben es in die Swisslos-Liste geschafft, anscheinend konnte hier das System die Zahlungsverschiebung nicht als Rückzahlung erkennen», erklärt Caviezel.

Doch wie konnten diese Angaben überhaupt unbemerkt durchsickern? «Da an der Führung der Listen mehrere Direktionen beteiligt sind, fliessen die Informationen durch mehrere Stellen. Wir gehen davon aus, dass nicht alle Stellen Kenntnis hatten von dieser Sonderregelung. Im Normalfall erfolgt die Publikation der Destinatäre ganz im Sinne der Transparenz», erklärt Caviezel.

«Ein Gesetz wurde dadurch nicht verletzt»

Aus diesem Grund fiel die Namensnennung niemandem auf. Denn für die Vergabe der Corona-Unterstützungen galt diese Sonderregelung, wodurch nicht auf die Begünstigten und ihre erhaltenen Beträge rückgeschlossen werden sollte. Zur Vermeidung in Zukunft sollte geprüft werden, ob eine Spezialregelung eine andere Behandlung der Inhalte erfordert und alle involvierten Stellen ausreichend dazu informiert sind, findet Caviezel.

Er fährt fort: «Alle betroffenen Kulturschaffenden und Kulturunternehmen wurden am 6. Juli darüber informiert und wir haben uns für die Veröffentlichung der Namen entschuldigt.» Es gab soweit keine negativen Rückmeldung darauf, die Kulturschaffenden und Kulturunternehmen blieben gelassen.

«Ein Gesetz wurde dadurch nicht verletzt. Jedoch die Absicht des Zuger Regierungsrats, die Namen aufgrund des Geschäftsgeheimnisses und des Persönlichkeitsschutzes nicht zu publizieren», führt Aldo Caviezel abschliessend aus. (Text von Tijana Nikolic)