«Es bestand Schweigepflicht»
Dies & Das
Der Zuger Stadtrat beantwortet eine überparteiliche Interpellation zur Bewerbung der Stadt als Kulturhauptstadt 2030 – und warum der Grosse Gemeinderat nichts von den Absichten wusste.
Zug – Zug steigt bekanntlich ins Rennen um das Label Schweizer Kulturhauptstadt 2030 – zusammen mit Lugano, Bellinzona, Aarau, Schaffhausen und Thun. Das allerdings sorgte für Irritationen im Grossen Gemeinderat der Stadt Zug (GGR), der bei dieser Entscheidung vor vollendete Tatsachen gestellt wurde: Der Stadtrat hat die Bewerbung zur Kulturhauptstadt Schweiz (KHS) 2030 ohne vorherige Konsultation eingereicht. Daraufhin haben Vertretende aller Fraktionen des GGR gemeinsam einen Vorstoss eingereicht, der sich mit der überraschenden Bewerbung beschäftigt.
In seiner Antwort auf die Interpellation schreibt nun der Zuger Stadtrat: «Der Entscheid zur Einreichung des Letters of Intent (Absichtserklärung) wurde vom Gesamtstadtrat am 25. März gefällt. Dies erfolgte nach einer ersten Aussprache mit der Abteilung Kultur, bei der der Stadtrat das Vorhaben bereits positiv aufgenommen hatte.» Er sehe in der Kandidatur eine Chance, die Stadt Zug national und international als vielseitige und innovative Kulturstadt zu positionieren.
Bei der Abgabe der Absichtserklärung sei es in erster Linie um eine grundsätzliche Interessenbekundung und nicht um konkrete inhaltliche Projektvorschläge gegangen. «Die Kommunikationsstrategie war bewusst zurückhaltend und sorgfältig mit der Abteilung Kommunikation sowie dem Stadtrat abgestimmt, da die Schweigepflicht eingehalten werden musste», so der Stadtrat in seiner Antwort.
Ziel sei es gewesen, alle relevanten Anspruchsgruppen gleichzeitig zu informieren, um einen einheitlichen Wissensstand zu schaffen. «Die städtische Kulturkommission wurde vor der Öffentlichkeit und zeitgleich mit den Medien über die Idee einer Kandidatur informiert», steht weiter in der Antwort. Zusätzlich habe die Kommission vor einer öffentlichen Ideenwerkstatt eine umfassende Präsentation erhalten, um die Hintergründe und nächsten Schritte einordnen zu können.
Erst der Start in die erste Phase
Die Absichtserklärung sei also der Start in die erste Phase des Bewerbungsprozesses und diene als Grundlage für die Ausarbeitung eines kulturellen Gesamtprojekts. «Dieses wird unter Einbezug verschiedenster Interessengruppen, der Kulturakteurinnen und -akteure, der breiten Bevölkerung, der Wirtschaft und der Politik gemeinsam erarbeitet», versichert der Stadtrat. Die finale Projekteinreichung an den Verein Kulturhauptstadt Schweiz würde Ende Dezember 2025 erfolgen. Doch der definitive Entscheid über die Umsetzung des Projekts liege nicht beim Stadtrat allein: «Sowohl der GGR als auch die Stadtbevölkerung werden zu gegebener Zeit über einen entsprechenden Kredit und die Durchführung des Projekts befinden.» Eine Volksabstimmung sei voraussichtlich für den 14. Juni 2026 vorgesehen.
«Das Projekt ist für Sponsoren attraktiv»
Laut dem Verein Kulturhauptstadt Schweiz liegt das Gesamtvolumen für die Jahre 2026 bis 2031 bei rund 20 Millionen Franken. «Die Ausarbeitung eines entsprechenden Budgets gehört zur Projektentwicklung. Dabei hängt das Budget stark vom konkreten Inhalt ab, welcher erst erarbeitet werden muss», ist dem Bericht des Stadtrats weiter zu entnehmen. Die Federführung für die Ausarbeitung der Bewerbung liege beim Präsidialdepartement, im Lead sei die Abteilung Kultur. Zur inhaltlichen und strategischen Unterstützung sei ein externes Büro beauftragt worden.
Für die Vorbereitung der Kandidatur bis Dezember 2025 rechnet der Stadtrat mit einem Aufwand von rund 135’000 Franken. Ebenfalls rechnet er mit Gesamtkosten von rund 18 bis 20 Millionen Franken für die Vorbereitung ab August 2026 bis Ende 2029, dem Durchführungsjahr 2030 sowie für das Abschluss- und Auswertungsjahr 2031. Davon sind über fünf Jahre verteilt (2026–2031) insgesamt 15 Millionen Franken durch die Stadt vorgesehen.
Weitere Mittel sollen von Bund (2 Millionen Franken), Kanton und Gemeinden (mindestens 1,5 Millionen Franken) sowie Stiftungen und Sponsoren (1,5 Millionen Franken) eingebracht werden. «Ein höheres Engagement Dritter ist erwünscht und wird aktiv angestrebt. Die nationale Ausstrahlung der Kulturhauptstadt macht das Projekt für Sponsoren attraktiv», fährt der Zuger Stadtrat in seinem Bericht fort. Deshalb sei die Erwartung gross, verschiedene Firmen für das Projekt begeistern zu können.
Kulturelle Perspektiven sollen geschaffen werden
Mit der Bewerbung als Kulturhauptstadt nutzt Zug laut dem Stadtrat die Chance, Bestehendes weiterzuentwickeln und neue kulturelle Perspektiven zu schaffen. Neben den Kunst- und Kulturformaten des Theater Casinos Zug, des Kunsthauses und des Museums Burg sollen auch gesellschaftlich verankerte Events eingebunden werden – etwa das Seefest oder Zug Magic. «Volkskultur und Brauchtum nehmen bei der Stadt Zug allgemein eine zentrale Rolle ein und reichen vom Stierenmarkt über den Zurlaubenhof bis zum Chriesisturm», heisst es vom Stadtrat.
Auch seien in Zug gegenwärtig mehrere grössere Unterfangen im Bereich der kulturellen Infrastruktur geplant. Dazu würden der Erweiterungsbau des Kunsthauses, der Zurlaubenhof, das Kirschdepot und die Instandsetzung der Gewürzmühle Zug gehören, deren Eröffnungen zeitlich mit dem KHS-Projekt koordiniert werden könnten. (Text: Tijana Nikolic)