Kaum Beschwerden wegen Massnahmen

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Zuger Konzertlokale und Kulturinstitutionen bringen Verständnis für die Masken- und Sitzpflicht auf – trotz Befürchtungen.

  • Auch im Kunsthaus Zug ist das Tragen einer Schutzmaske vorgeschrieben. (Bild Stefan Kaiser)
    Auch im Kunsthaus Zug ist das Tragen einer Schutzmaske vorgeschrieben. (Bild Stefan Kaiser)

Zug – Die Coronafallzahlen steigen, die Verordnungen werden strikter. Am Sonntag wurden die Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie vom Bundesrat verschärft. Seit Montag gilt unter anderem: Sitzpflicht in Gastronomiebetrieben und Ausgehlokalen. Bis zum Platz muss ausserdem eine Schutzmaske getragen werden, die nur zum Trinken und Essen abgenommen werden darf. In öffentlich zugänglichen Gebäuden wie etwa Museen, Kunsthäusern und Einkaufszentren wurde des Weiteren eine Maskentragepflicht verordnet. Beim Einkaufen musste die Maske im Kanton Zug schon seit knapp zwei Wochen getragen werden.

In Nachbarkantonen klagen vor allem Club- und Barbesitzer über die verordneten Massnahmen. Einige Lokale, wie etwa das Luzerner Konzertlokal Schüür, schliessen von sich aus die Türen. Wie stehen Zuger Konzerthallen und Ausgehlokale den Massnahmen gegenüber? Und was bedeuten die Verordnungen für Kulturinstitutionen wie das Zuger Kunsthaus?

Finanziell haben sich die Massnahmen spürbar gemacht. Das weiss auch der Inhaber der Zuger Lounge&GalleryPhilipp Waldis: «Die Gästezahl ist stark limitiert, und die Schutzmassnahmen sind kostspielig.» Schon im Sommer hatte es verschärfte Massnahmen gegeben, als die Zuger Regierung beschlossen hatte, dass sich maximal 100 Personen in Clubs und Bars aufhalten dürfen, 30 davon im Innenraum. Doch Waldis hat Verständnis für die aktuelle Situation, oberste Maxime sei die Sicherheit.

In der Chollerhalle verändert sich laut Geschäftsführer Graziano Grieder nicht viel. Das Programm wurde bereits im Sommer entsprechend umgestellt: Die Kunterbunt-Konzertreihe mit Schutzkonzept wurde eingeführt. Die Besucher sitzen dabei an Tischen – zwischen den Tischen besteht ein Abstand von mindestens 1,5 Metern – essen zu Abend und geniessen das Konzert. Neu ist nun einzig, dass die Besucher auf dem Weg zum Tisch eine Maske tragen müssen. Mit diesem Konzept fahre man gut, so Grieder. «Da wir schon länger anders geplant haben, wird durch die neuen Massnahmen nicht unser ganzes Programm auf den Kopf gestellt», betont er.

Weitere angefragte Betreiber grösserer Konzertlokalitäten und Veranstaltungsräume im Kanton Zug geben noch keine Auskunft, wie es weitergeht. Man stecke noch mitten in der Planung, heisst es auf Anfrage.

Sicherheit dank eingehaltener Massnahmen?

Wenig Grund zur Sorge wegen der beschlossenen Massnahmen sieht man beim Kunsthaus Zug. Die Maskenpflicht ist laut Raffaella Manferdini, Medienverantwortliche des Kunsthauses, gut umsetzbar. Man habe ausserdem die Gruppengrösse für Veranstaltungen auf 25 Personen reduziert und Pendler in der Belegschaft nach Möglichkeit ins Homeoffice versetzt. Dass die Besucher wegen der Maskenpflicht ausbleiben, fürchtet sie nicht. Eher im Gegenteil: «Ich habe den Eindruck, dass sie sich so sicherer fühlen und an Orten wie dem Kunsthaus Gefallen finden, weil die Massnahmen hier gut eingehalten werden können.» Es sei spürbar, dass die Bevölkerung Kunst- und Kulturangebote vermisse.

Von den neuen Massnahmen betroffen sind auch die Zuger Kinos. Bislang herrschte dort keine Maskentragepflicht, allerdings wurde von den Betreibern empfohlen, im Eingangsbereich eine zu tragen, wo die Abstände nicht eingehalten werden können. «Für uns sind die Verordnungen sehr wahrscheinlich einschneidend», erklärt Thomas Ulrich, Geschäftsführer der Zuger Kinos. Um abzuschätzen, wie sich die Maskenpflicht langfristig auf die Besucherzahlen auswirke, sei es noch zu früh. Ulrich vermutet aber einen Abwärtstrend, da er bereits jetzt mitbekommen hat, dass Besucher wegen der Massnahmen auf den Kinobesuch verzichten. Die Auswirkungen bekommen die Kinos ausserdem im Bereich Konsumation zu spüren. Anders als in Restaurants gibt es nicht genügend Kapazität, für alle Konsumenten einen Sitzplatz im Foyer zu gewährleisten.

In den Kinos finden derzeit und bis zum 24. Oktober die Zuger Filmtage statt. Das OK sei allerdings von den neuen Schutzmassnahmen nicht überrumpelt worden, da die Veranstalter von sich aus früh eine Maskenpflicht kommuniziert hätten, gibt Festivalleiterin Eveline Stadler Auskunft. Dass jemand deswegen den Filmtagen fernbleibe, sei ihr nicht bekannt. «Wir hatten somit natürlich in der Planung einen Mehraufwand. Den haben wir jedoch in Kauf genommen, da wir einerseits vorbildlich handeln und planen, andererseits das Zeichen setzen wollten: Kunst und Kultur sind auch in diesen Zeiten möglich», ergänzt sie.

Gesundheitsdirektion prüft laufend weitere Massnahmen

Im Sommer waren die kantonalen Massnahmen bekanntlich strikter als im schweizweiten Vergleich. Nun sieht der Kanton vorerst davon ab, auf die Bremse zu treten und weiter zu gehen als der Bund. Wie Aurel Köpfli, Medienverantwortlicher der Zuger Gesundheitsdirektion, Auskunft gibt, behält man die Situation laufend im Auge und prüft mögliche Massnahmen, sodass diese bei Bedarf rasch in Kraft gesetzt werden können. Dazu gehören auch weitere Einschränkungen bei Gastronomiebetrieben oder Ausgehlokalen. Köpfli präzisiert: «Das Spektrum der möglichen Massnahmen reicht von einer Ausweitung der Maskenpflicht über eine Reduktion der zulässigen Personenanzahl bis hin zur Schliessung.»

Bei jeder Verschärfung werde genau analysiert, ob damit zielgerichtet eine Stabilisierung der Neuinfektionen erreicht werden könne. Wann man weitere Schritte ergreifen und welche Verordnungen man beschliessen werde, lässt Köpfli offen. Für den Entscheid, ob weitere Massnahmen nötig seien, würden verschiedene Faktoren berücksichtigt werden: Neben den täglichen Fallzahlen werden auch die Zahl der Hos­pitalisationen sowie die Lage beim kantonalen Contact-Tracing analysiert. (Vanessa Varisco)