Eine Kommission für die Kulturförderung

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Bei Debatten über die Ausrichtung der städtischen Kultur kann es im Grossen Gemeinderat emotional zu- und hergehen. Zuerst müssen die Parlamentarier nun eine Kommission bilden.

Zug – Es gibt in der deutschen Sprache sehr viele Wörter, in denen Kultur in der einen oder anderen Form vorkommt. Der Zuger Stadtrat goss nun seine Kulturförderung in ein siebenseitiges Reglement. Diese schickte der Stadt an 32 Organisationen, 23 davon retournierten eine Stellungnahme.

Der Stadtrat lässt dazu verlauten, dass diese Post «grundsätzlich wohlwollend» gewesen sei. Deren Inhalt bezeichnet der Stadtrat als heterogen. Einen Teil der Anregungen von aussen wob der Stadtrat in sein Reglement zur Kulturförderung ein. Anderes erwähnte er aus Gründen der Transparenz und begründete im gleichen Aufwasch, wieso er die Einwürfe nicht weiterverfolgte. Das Geschäft «Kulturförderung» kommt jetzt in die entscheidende Phase. Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug befasst sich nun mit dieser brisanten Angelegenheit. Der Stadtrat schlägt eine Spezialkommission mit elf Gemeinderäten vor – bei 40 Parlamentsmitgliedern.

Die Begründung des Stadtrats für die grosse Kommission: Die dreiköpfige GLP-Fraktion – um eine Fraktion zu bilden, braucht es drei Gemeinderäte – habe sich intensiv mit der Kulturförderung befasst. In der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderats steht, dass eine Elferkommission «ausnahmsweise» eingesetzt werden kann.

Es könne aber auch eine Kommission mit sieben Sitzen das Geschäft vorberaten. Dies funktioniere aber nur, so der Stadtrat, wenn eine Fraktion zu Gunsten der GLP auf ihren Sitzanspruch verzichte. Ob im Wahljahr ein solches Goodwill-Manöver zu Stande kommt, ist eine offene Frage.

Interessenskonflikte sind möglich

Zudem soll eine Kulturkommission aus den Reihen des Grossen Gemeinderats gebildet werden, wie das vorerwähnte Vernehmlassungsverfahren ergeben hat. Ihre Sollstärke könne sieben oder elf Gemeinderätinnen oder Gemeinderäte betragen. Dazu schreibt der Zuger Stadtrat: «Zudem sind Interessenkonflikte auch bei einer politisch aufgestellten Fachkommission nicht auszuschliessen.»

Ein anderer Rückmeldender machte beliebt, das kantonale Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens zu übernehmen. Der Stadtrat entgegnete dazu, dass er versucht habe, das Reglement «so schlank wie nur möglich» zu halten.

Zudem, so der Stadtrat weiter, könne der kantonale Erlass nicht als Vorbild dienen, stamme er doch aus dem Jahre 1965. Dessen Terminologie sei veraltet und der materielle Gehalt «äusserst bescheiden».

Bei der nächsten Sitzung des Grossen Gemeinderats der Stadt Zug am 12. April geht es zunächst nur um die Bildung der Spezialkommission. Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 17 Uhr im Kantonsratssaal im Regierungsgebäude in Zug. (Text von Marco Morosoli)