Förderbeiträge und Zuger Werkjahr

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Der Kanton Zug schreibt erneut Förderbeiträge und ein Werkjahr für Kunstschaffende aller Sparten aus. Der Anmeldeschluss ist am Montag, 8. Mai 2023.

  • Symbolbild. (Bild Pixabay)
    Symbolbild. (Bild Pixabay)

Zug – Der Kanton Zug vergibt seit 1978 jährlich Förderbeiträge und unterstützt damit junge und talentierte Zuger Kunstschaffende aller Sparten. Ab diesem Jahr stehen 150 000 Franken zur Verfügung, welche für das freie künstlerische Schaffen, die Umsetzung eines konkreten Projekts oder als Weiterbildungsbeitrag verwendet werden können. Die Förderbeiträge wie auch das Werkjahr werden aus dem Lotteriefonds finanziert.

Voraussetzungen:

  • Professionelle Kunstschaffende aller Sparten
  • Höchstalter 40 Jahre (bis Jahrgang 1983)
  • Seit mind. 2 Jahren Wohnsitz im Kanton Zug oder zu einem früheren Zeitpunkt mind.
    10 Jahre Wohnsitz im Kanton Zug

Zuger Werkjahr

Der Regierungsrat des Kantons Zug schreibt unter dem Titel «Zuger Werkjahr» einen Werkjahrbeitrag von 50 000 Franken an eine Zuger Künstlerin bzw. an einen Zuger Künstler aus, die oder der eine herausragende künstlerische Leistung erbracht und ein überzeugendes Projekt vorzuweisen hat.

Voraussetzungen:

  • Professionelle Kunstschaffende aller Sparten
  • Mindestalter 30 Jahre (ab Jahrgang 1993)
  • Seit mind. 2 Jahren Wohnsitz im Kanton Zug oder zu einem früheren Zeitpunkt mind.
    10 Jahre Wohnsitz im Kanton Zug
  • Herausragende künstlerische Leistung und überzeugendes Projekt

Ausschreibung 2023

Zuger Kunstschaffende aller Sparten können sich bis am Montag, 8. Mai 2023 für die Zuger Förderbeiträge und das Werkjahr bewerben. Teilnahmebedingungen und Online-Bewerbungseingabe finden Sie hier.